Niederlassungserlaubnis §28 Abs.2 entziehen

Guten Tag, ich habe für 6 Jahren mit einer Frau nicht aus EU Ländern geheiratet. Seit 2013 hat sie Niederlassungserlaubnis (§28 Abs. 2). Bisher hat sie nicht in Deutschland gearbeitet und auch in kein Ausbildung Teilgenohmen. Sie ist vom Beruf Krankenschwester und in Ihrer Heimat hat einiges Jahr gearbeitet, aber wollte in Deutschland nicht in Ihrer Beruf weiter arbeiten (Ihr Zeugnis ist hier nicht anerkannt. Sie muss noch eine Prüfung ablegen aber möchte sie nicht.). Ich bin eingebürgerter Deutscher und Leiste Ihre unterhat und wie beziehen keine Staatlichen Hilfen. Wir haben keine gemeinsamer Kinder.

Ich habe eine Eigentumswohnung die vor der Eheschließung gekauft habe und ist Kreditfrei. Ich habe raus bekommen, sie möchte sich von mir trennen, von mir Unterhaltsgeld beziehen, sich hier angemeldet lassen aber in Ihr Heimat wohnen und jedes Jahr wegen Aufenthaltsschutz, Geld und Vergnügung hierher kommen und wieder in Heimat zurückkehren (Natürlich ich kann es nicht nachweisen wenn Sie auszieht).

Die Fragen: 1. Nach der Trennung oder die Scheidung, kann Sie Ehre Niederlassungserlaubnis weiter behalten ohne arbeiten zu müssen? 2. Werde ich ihr Unterhaltsgeld bezahlen müssen, wenn ja, wie Lange? Vor der Scheidung und Nach der Scheidung? 3. Wie ist mit der Wohnung wenn Sie auszieht und ich drin wohne? 4. Kann Sie von meiner Wohnung was abbekommen? 5. Was passiert mit meinen Vermögen, vor der Eheschließung die ich gehabt habe und mit der Kontoauszüge nachweisen kann? 6. Kann Ich zum Ordnungsamt gehen und die Situation schildern und Ihre Niederlassungserlaubnis entzogen lassen, dass Sie nach der Trennung ohne zu arbeiten mich nicht zu Kasse bitten kann (Sie ist gesund und viel junger)? 7. Nach ein paar Jahren wenn ich ins Rente gehe bekommt sie von meiner Rente was?

Ich fühle mich total ausgenutzt und brauche dringend Hilfe und bin dafür im Voraus Sehr dankbar. Javid

Unterhalt, Scheidung, Niederlassungserlaubnis, Vermögen
Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?

08.2006 habe ich einen Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis in Deutschland geheiratet. 07.2011 ließ ich mich von ihm scheiden, weil er zu viel Druck auf mich gemacht hat, und manchmal kam es zu Bedrohungen. Im April 2012 muss ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern. 2010 im Ausländerbehörde wurde es mir mitgeteilt, dass ich nächstes Mal schon Niederlassungserlaubnis bekommen kann, wenn ich genug Einkommen nachweise. Früher, als ich verheiratet war, habe ich Einkommen meines Mannes gezeig ( er war selbständig und hat sehr viel verdient). Momentan studiere ich an einer Fernuniversität und parallel arbeite als Freelancer ( bin Web-Designerin). Auf dem Konto habe ich schon 22000 Euro. Kann ich im Ausländerbehörde den Kontoauszug zeigen, um zu beweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist? Momentan bin ich auch mit einem anderen Mann verheiratet. Er ist Programmierer und wohnt in Russland. Er hat aber hohes offizielles Einkommen. Wir haben aber noch keinen Familiennachzug gemacht. Können die übersetzten Unterlagen als zusätzlicher Einkommensnachweis gelten? Und kann ich statt Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG bekommen, da ich an der Grenze mit Holland lebe und sehr hohe Chancen habe dort gute Arbeitsstelle zu bekommen? Früher habe ich dort Design studiert. Krankenversicherung und Rentenversicherung habe ich. Es geht nur um Einkommen und ob diese Unterlagen und meine Kontoauszüge reichen. Und ich finde das auch ungerecht, wenn manche Menschen offizielles Einkommen für die letzten drei Monate nachweisen, dann bekommen sie ruhig Niederlassungserlaubnis, und nachdem verlassen die Arbeit und erhalten Sozialhilfe. In meinem Fall habe ich dieses offizielle Einkommen nicht, aber ich habe genug Geld auf dem Konto, wenig Kosten und hohe Perspektiven und dazu noch offizielles Einkommen meines Mannes, aber in Russland. Aus meiner Sicht muss das reichen, aber ob so die Behörden denken, ist schon eine andere Frage. Deswegen hoffe ich, dass Sie mir eine kompetente Antwort geben und bin Ihnen im Voraus sehr dankbar!

Ausländerrecht, Niederlassungserlaubnis

Meistgelesene Beiträge zum Thema Niederlassungserlaubnis