Wann wird eine Person abgeschoben?

4 Antworten

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Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

  1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
  2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
  3. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

lschecker90gf 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 23:50

Was muss man den tun damit man eine Freiheitsstrafe vno drei Jahren erhält.

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Einhorn284  09.01.2020, 00:06
@lschecker90gf

Verschiedene Sachen. Ich kann dir nicht genau sagen was aber zum Beispiel wenn du bei einem Unfall nicht Hilfe anbietest. Beispiel: Ein Kind wird von anderen Kindern geschlagen, aber du hilfst nicht und ignorierst die Tat. Und das Kind ist am Ende schwer verletzt oder verstorben. Wenn dann die Polizei herausfindet, dass du nicht eingeschritten bist, musst du entweder Gele bezahlen oder wirst mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Kommt aber natürlich auch auf das Ausmaß an. Guck am besten nach was man machen muss um eine Freiheitsstrafe zu "erlangen".

LG

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lschecker90gf 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 00:10
@Einhorn284

Gibt es eine Art Selektionsmöglichkeit um herauszufinden welche Straftaten mit einer Freiheitsstrafe ab 3 Jahren beginnen?

Also StGB ab Seite xx oder sowas..

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Für Personen wie dich gibt es da keine formalisierte "Grenze". Da du hier mit Niederlassungserlaubnis wohnst, bist du weitgehend einem Deutschen formalrechtlich gleichgestellt! Das wiederum bedingt, dass man dich auch nicht so einfach abschieben könnte wie einen Ausländer, der als Erwachsener erst vor Kurzem zugezogen ist.

Das Ganze bewegt sich wohl zwischen § 53 AufnthG und § 54...

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/54.html


lschecker90gf 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 00:03

"Da du hier mit Niederlassungserlaubnis wohnst, bist du weitgehend einem Deutschen formalrechtlich gleichgestellt!"

Ist das irgendwo niedergeschriben?

Ich habe die §§ gerade kurz überflogen mir ist diesbezüglich mit der Gleichstellung nichts aufgefallen.

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atzef  09.01.2020, 01:33
@lschecker90gf

Die "weitreichende Gleichstellung" bezieht sich ja nicht nur auf die Abschiebemöglichkeit. Die gibt es für Deutsche gar nicht, für hier geborene oder seit der Einschulung dauerhaft mit Daueraufenthaltsgenehmigung lebende Ausländer sind aber die Abschiebemöglichkeiten sehr restriktiv eingegrenzt. Würdest du z.B. erstmalig zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt werden, würde man dich nicht abschieben - einen Asylbewerber möglicherweise schon...

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lschecker90gf 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 01:58
@atzef

Ach... Also wenn man mich mit nem Joint oder total besoffen auf dem Düsseldorfer karneval erwischt wäre das kein Ding für die Polizei oder wie?

Können Drogen und Alkoholkonsum überhaupt zu einem Entzug der Aufenthaltserlaubnis führen?

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Naja, Autokontrolle ist ja nix wildes, oder hast Du da den Hulk gespielt, alle verhackstückt, den Streifenwagen geschreddert und alle von in alle Ewigkeit verflucht?
Meckern tut jeder mal, da kommt nix von , wenn es nicht krass a la Hulk war


lschecker90gf 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 23:37

Ach, Hätte ich den Hulk rausgelassen hätten die beiden das Ferne gesucht.

:-)

Nein mir geht es um das Grundsätzliche. Nach dem Vorfall wurde mir mal wieder klar dass man gar nicht so sicher ist wie man sich immer fühlt. Also man ist ja nicht im eigenen Land irgendwie.

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Keine Sorge Abschiebungen sind minimale Einzelfälle wenn es überhaupt dazu kommt.Vergewaltiger Mörder bleiben doch dir schon aufgefallen?Da müsste Sicherheit gewählt werden was nicht der Fall ist.

Bleibst hast doch nicht wirklich schlimmes verbrochen.