Hallo,

ich wende mich an Sie, um Informationen über die Möglichkeit zu erhalten, dass meine Schwester, die in Deutschland wohnhaft ist und dort eine Niederlassungserlaubnis hat, in der Schweiz arbeiten kann.

Meine Schwester interessiert sich sehr für eine Arbeitsstelle in der Schweiz und möchte gerne wissen, ob es möglich ist, als Nicht EU/EFTA Angehörige mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland in der Schweiz zu arbeiten und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Wir haben versucht, uns online über die Voraussetzungen und das Verfahren zu informieren, aber es ist uns schwergefallen, klare Informationen zu finden.

Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche Schritte meine Schwester unternehmen muss, um in der Schweiz arbeiten zu können, und welche Voraussetzungen sie erfüllen muss. Welche Dokumente müssen vorgelegt werden und wie lange dauert es, bis eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird?

Ich danke Ihnen im Voraus!