Hallo

Der Sachverhalt (ist nur ein Beispiel, will nur wissen, wie man zu verhalten hat, falls man doch in diese Situation kommen sollte)

Die Person ist 1994 in Deutschland geboren und hat sich immer hier aufgehalten. Die Person hat die Niederlassungserlaubnis seit 2015. Davor Aufenthaltserlaubnis.

Sagen wir mal die Person ist seit heute raus aus der alten Wohnung, weil die Miete schon seit Monaten teuer war. Die Person ist jetzt obdachlos hat aber noch nicht sich bei der Einwohnermeldeamt gemeldet für die Beantragung ohne festen Wohnsitz (man hat ja 14 Tage Zeit).

Jetzt das wichtigste! Wie lange hat die Person in der Regel Zeit um sich wieder anzumelden also als festen Wohnsitz? Wie lange gibt die Ausländerbehörde Zeit? Leider weiß nicht mal die Ausländerbehörde selber (habe selber 5 verschiedene Ausländerbehörde nachgefragt keiner konnte mir es beantworten), weil dieses Thema hier angeblich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt von der Logik kann man, wie deutsche Staatsangehörige immer obdachlos sein.

Bitte um Aufklärung soll angeblich nicht einfach sein.