Ist es möglich, als Nicht EU/EFTA Angehörige mit deutsches Niederlassungserlaubnis in der Schweiz zu arbeiten?

3 Antworten

Es ist möglich eine Grenzgänger Bewilligung zu erhalten. Voraussetzung ist ein entsprechender Arbeitsvertrag. Zur Beantragung braucht es den Arbeitsvertrag, den Nachweis der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in D, Nachweis der Krankenversicherung, Passbilder und das entsprechende Formular.

Arbeitgeber die Grenzgänger einstellen wissen in der Regel genau wie das geht.


der Arbeitgeber der interessanten Stelle kann sicherlich erschöpfend Auskunft geben..