Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?

08.2006 habe ich einen Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis in Deutschland geheiratet. 07.2011 ließ ich mich von ihm scheiden, weil er zu viel Druck auf mich gemacht hat, und manchmal kam es zu Bedrohungen. Im April 2012 muss ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern. 2010 im Ausländerbehörde wurde es mir mitgeteilt, dass ich nächstes Mal schon Niederlassungserlaubnis bekommen kann, wenn ich genug Einkommen nachweise. Früher, als ich verheiratet war, habe ich Einkommen meines Mannes gezeig ( er war selbständig und hat sehr viel verdient). Momentan studiere ich an einer Fernuniversität und parallel arbeite als Freelancer ( bin Web-Designerin). Auf dem Konto habe ich schon 22000 Euro. Kann ich im Ausländerbehörde den Kontoauszug zeigen, um zu beweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist? Momentan bin ich auch mit einem anderen Mann verheiratet. Er ist Programmierer und wohnt in Russland. Er hat aber hohes offizielles Einkommen. Wir haben aber noch keinen Familiennachzug gemacht. Können die übersetzten Unterlagen als zusätzlicher Einkommensnachweis gelten? Und kann ich statt Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG bekommen, da ich an der Grenze mit Holland lebe und sehr hohe Chancen habe dort gute Arbeitsstelle zu bekommen? Früher habe ich dort Design studiert. Krankenversicherung und Rentenversicherung habe ich. Es geht nur um Einkommen und ob diese Unterlagen und meine Kontoauszüge reichen. Und ich finde das auch ungerecht, wenn manche Menschen offizielles Einkommen für die letzten drei Monate nachweisen, dann bekommen sie ruhig Niederlassungserlaubnis, und nachdem verlassen die Arbeit und erhalten Sozialhilfe. In meinem Fall habe ich dieses offizielle Einkommen nicht, aber ich habe genug Geld auf dem Konto, wenig Kosten und hohe Perspektiven und dazu noch offizielles Einkommen meines Mannes, aber in Russland. Aus meiner Sicht muss das reichen, aber ob so die Behörden denken, ist schon eine andere Frage. Deswegen hoffe ich, dass Sie mir eine kompetente Antwort geben und bin Ihnen im Voraus sehr dankbar!

Ausländerrecht, Niederlassungserlaubnis
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