Ungültigkeit des Aufenthaltstitels nach 6 Monaten im Ausland?
Bedeutet dies, dass man nur 6 Monate im Jahr insgesamt im Ausland tätig sein kann oder tatsächlich 6 Monate nach der Ausreise? Also könnte man theoretisch auch kurz vor 6 Monaten wieder zurückkehren und wieder ausreisen oder funktioniert das so nicht?
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