Ich bin dieses Jahr bereits an verschiedenen Daten mehrere Tage im Ausland gewesen und habe eine Niederlassungserlaubnis. Heisst es ich habe ,,nur noch'' die übrigen rest Tage aus den 180 Tagen für meine Reisen oder gilt die Frist von 180. tagen also 6 Monate nach jeder ausreise neu. Die Gesetze habe ich bereits gelesen kann aber aus einem Satz : ,,wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,'' nicht herauslesen wie genau diese Regelung gehandhabt wird. Und wie genau wird es geprüft ? Absatz 6 sagt ja folgendes : ,,wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,''

Ich will dieses Jahr so viel wie möglich Reisen da ich mein Studium beendet habe.