Neulich wurde ich mit einer kleinen Menge von Marihuana 0,8 Gr kontrolliert, ich soll eine Geldstrafe erwarten. die Geldstrafe ist mir nicht bedeutend , aber wird die Ausländerbehörde das erfahren und ob es Niederlassungserlabnis relevant ist , seit ich in Deutschland bin, habe ich keine einzelne Strafe begegnet.
Letzte Woche habe ich den Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Berlin (wo ich wohne ) gestellt und ein Tag danach wurde ich in Bayern auf einer Reise kontrolliert.
-was für eine Geldstrafe erwarte ich mit einem Netto Einkommen von 1000 Euro ( Stipendium + Minijob ) ?
-kann ein Anwalt mir mit der Sache weiterhelfen ?
- erscheint die Strafe in dem Führungszeugnis ?
- Niederlassungserlaubniss relevant ? ( erst Täter )
Vielen Dank im Voraus.
MfG