Neulich wurde ich mit einer kleinen Menge von Marihuana 0,8 Gr kontrolliert, ich soll eine Geldstrafe erwarten. die Geldstrafe ist mir nicht bedeutend , aber wird die Ausländerbehörde das erfahren und ob es Niederlassungserlabnis relevant ist , seit ich in Deutschland bin, habe ich keine einzelne Strafe begegnet.

Letzte Woche habe ich den Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Berlin (wo ich wohne ) gestellt und ein Tag danach wurde ich in Bayern auf einer Reise kontrolliert.

-was für eine Geldstrafe erwarte ich mit einem Netto Einkommen von 1000 Euro ( Stipendium + Minijob ) ?

-kann ein Anwalt mir mit der Sache weiterhelfen ?

- erscheint die Strafe in dem Führungszeugnis ?

- Niederlassungserlaubniss relevant ? ( erst Täter )

Vielen Dank im Voraus.

MfG