Niederlassungserlaubnis für Schwangere?
Hallo, ich habe eine frage, und zwar , Ich bin ein deutscher meine Frau aber syrisch. Sie hat demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Titel Familennachzug zum deutschen Ehegatten gem.AuftG § 28. Sie sollte in der Regel 3 Jahre Erlaubnis bekommen. Nun ist meine Frau Schwanger, d.h. in einfachen Worten : ein deutsches Kind ist in Ihrem Bauch. Hat dann meine Frau Anspruch auf Niederlassungserlaubnis aus diesem Grund? Wenn ja bitte wo steht das im Gesetz und im welchen Parapraph??
Danke
Recht,
Ausländer,
Niederlassungserlaubnis