Hallo, ich habe eine frage, und zwar , Ich bin ein deutscher meine Frau aber syrisch. Sie hat demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Titel Familennachzug zum deutschen Ehegatten gem.AuftG § 28. Sie sollte in der Regel 3 Jahre Erlaubnis bekommen. Nun ist meine Frau Schwanger, d.h. in einfachen Worten : ein deutsches Kind ist in Ihrem Bauch. Hat dann meine Frau Anspruch auf Niederlassungserlaubnis aus diesem Grund? Wenn ja bitte wo steht das im Gesetz und im welchen Parapraph??

Danke