Moin moin, kurze Frage!
Sachverhalt: Ich hatte noch außenstände bezg. der KFZ steuer und nun vom Zoll bzw Bundeskasse Kiel eine Mahnung bekommen das ich bitte die Steuer überweisen soll da sonst Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Naja KFZ steuer habe ich Heute via Onlinebanking überwiesen also damit erledigt.
Nun zu der Frage:
Ich muss Montag zur Zulassungsstelle und ein neues Fahrzeug anmelden und mein jetziges abmelden.
Kann ich trotzdem das Fahrzeug nach der 1. Mahnung anmelden am Montag oder muss die fällige Kraftfahrtsteuer erst auf dem konto ersichtlich sein und zugeordnet werden bis ich neues Fahrzeug anmelden kann?