Ich habe aufgrund einer übersehenen Rechnung beim Handyanbieter Simyo in Höhe von 11,90 wohl eine Zahlungserinnerung sowie Mahnung laut Simyo per Email zugesandt bekommen die allerdings nicht bei mir angekommen ist! Weder per Email im Posteingang/Spam-Filter noch per Post! Allerdings habe ich jetzt Inkasso-Forderung in Höhe von 57Euro!! Ich habe inzwischen die Hauptforderung von 11,90 überwiesen und gefordert man solle mir das Versenden der Mahnungen per Email/Post nachweisen. Wie ich jetzt herausgefunden habe, sind Mahnungen per Email zwar erlaubt aber nicht nachweisbar. Deshalb liegt es in der Verantwortung des Gläubigers die Mahnung so zu verschicken dass der Empfänger eine reale Chance hat sie zu erhalten und davon Kenntnis zu nehmen, zu "empfehlen mit Einwurfschreiben". Wie geht es allerdings jetzt weiter? Wer übernimmt denn nun die Mahngebühren wenn der Mahnungsversand/erhalt nicht nachweisbar ist? Ich bestehe darauf die Mahnungen nicht erhalten zu haben und habe wie gesagt den lächerlichen Betrag von 11,90 gleich nach Eingang der Inkasso-Forderung überwiesen...