Ich habe mal eine Frage :D

Die rechnung war April 2014 fällig und wurde auch direkt bezahlt. Allerdings mit einem Tipfehler mit 2 CENT weniger.

Heute also Mai 2015 kam das schreiben, In dem er nun 5,05.- " auslagen für Erinnung" fordert. + natürlich die 2Cent.

Ist das wirklich zulässig ? Ich dachte immer eine erinnung darf keine Gebühren beinhalten ?! Sicherlich sterbe ich nicht von dem betrag :D

Aber ich finds schon ein wenig lächerlich wegen 2 cent nach 1 Jahr !

Vielleicht weiß ja jemand wie das Rechtlich aussieht ;) VIelen dank