Hilfe. Auf unseren Namen wurde bei QVC Waren im Wert von mehreren hundert Euro bestellt. heute kam die Mahnung. Bin fast hinten über gefallen.?

7 Antworten

Beweisen, dass ihr nicht bestellt habt. Ich würde einmal telefonisch in Kontakt treten mit dem online händler.

Ich nehme an jemand wird sich es selber zugesendet haben, wenn dies so ist hast du den Täter schon.

Wenn er es an eine "imaginäre" Adresse bestellt hat. Dann wird es zum online Handel zurück gesendet.

Ich würde einmal nachfragen.

Gruss und viel erfolg dabei!

Hallo,

was du beschreibst kommt täglich auf meinen Schreibtisch. Es stehen mehrere Delikte im Raum, welche ich mit deinen Angaben nicht gänzlich verifizieren kann, Fakt ist aber, dass du Opfer einen Straftat geworden bist. Daher zur Polizei gehen, Anzeige erstatte und (wichtig!) eine "Bestätigung über Erstattung einer Anzeige" verlangen (kostet in Bayern 8 Euro). Sag dem Kollegen bitte unbedingt, er soll bei der Post die Lieferung stoppen (evtl liegt sie noch in einem Verteilerzentrum), ansonsten muss der Empfänger aufgesucht werden. Dieser ist mit Sicherheit ein sogenannter "Paketagent", schickt die Pakete also an den eigentlichen Straftäter und weiß noch nicht mal, dass er gerade eine Straftat bzgl. Geldwäsche begeht.

Die Bestätigung über Erstattung einer Anzeige scannst du ein und schickst sie an den Händler mit dem Hinweis, dass sie dir das Geld wieder überweisen sollen.


mepeisen  06.08.2015, 12:41

Ergänzung:

Nein, du musst nicht nachweisen, dass du es nicht bestellt hat. Der Gläubiger (also QVC) muss A) nachweisen, dass du bestellt hast und B) nachweisen, dass dich die Waren erreicht haben bzw. auftragsgemäß geliefert wurde.

Insbesondere wenn die Waren ganz woanders hingehen, wird QVC das unmöglich sein.

Du bist nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Das eine (Forderung der QVC) ist Zivilrecht, das andere (Betrug) ist Strafrecht. Aber es erleichtert die Argumentation ungemein, wenn man Strafanzeige erstattet.

Im Raum steht ggf. Identitätsmissbrauch, Betrug und ggf. noch Weiteres.

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hallo,

auf jeden Fall darauf reagieren, schnell per Telefon, aber auch schriftlich per mail, niemals auf sich beruhen lassen das gibt nur Ärger. Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Intennetbetrug ist auch nicht verkehrt, wenn es aber hart auf hart kommt geht es irgendwann vor Gericht, denn wenn mich nicht alles täuscht bist Du in der Beweispflicht.


mepeisen  06.08.2015, 12:42

 denn wenn mich nicht alles täuscht bist Du in der Beweispflicht.

Nein. Der Händler ist zuerst in der Beweispflicht. Und daran scheitert es bereits insbesondere wegen abweichender Lieferanschrift. Das ist halt das Risiko des Händlers, wenn man abweichende Lieferanschriften einfach wortlos ohne Prüfung erlaubt.

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Würde eine Anzeige erstatten, aufgrund der Tatsache, dass eine Lieferadresse existiert, kann der Besteller/Auftraggeber ermittelt werden. Dies würde ich dem QVC dann mitteilen.

Schau doch mal in Dein QVC-Konto, was da für eine Lieferanschrift hinterlegt ist. Auch abweichende Lieferanschriften müssten dort ersichtlich sein.