Hallo, wollte mal wissen, ob je nach Herkunft ein Menschenrecht auf Einwanderung im deutschen/ europäischen Gesetz(en) verankert ist. Habe dazu bisher leider keine wirkliche Literatur gefunden. Gibt es einen Menschenrechtsparagraphen, und wo findet man den nochmal? Evtl. auch aufs Grundgesetz beziehen? Es geht speziell um syrische Flüchtlinge, und dem Thema Menschenrecht auf Einwanderung. Haben also syrische Flüchtlinge ein Menschenrecht auf Einwanderung - wie gesagt wäre super wenn jemand eine Erklärung dafür hat und evtl. sagen könnte worauf man sich da beziehen könnte, gibt es da Gesetze, Verfassungen oder so ähnlich?
Lieben Dank vorab!