Eine Frage an unsere Versicherungsexperten:

Die Huk24 bietet mit dem Baustein Kasko Plus in der KFZ Versicherung neben der Neuwertentschädigung auch eine Kaufwertentschädigung für den Fall, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde.

Wie wird die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden von der Huk24 festgelegt?

Beeinflusst der tatsächlich gezahlte Kaufpreis den rechnerisch ermittelten Kaufwert? Ist man verpflichtet den Kaufpreis der Versicherung mitzuteilen?

(In dem speziellen Fall liegt der Kaufpreis unter dem Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt)

Aus den allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Huk24: Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte Teile A.8.2.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, das Sie als Gebrauchtfahrzeug erworben haben, erstatten wir in Kasko in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den Kaufwert. Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, vermindert um eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert wurden. A.8.2.5 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils, das Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir den Kaufwert. Es gelten die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge in A.8.2.4 sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeitraum, in dem wir die Kaufwertentschädigung leisten, ab dem Datum, an dem Sie das Teil erworben haben.