Hallo Leute,

Habe mal eine kurze Frage.

Folgende Situation. Ein Privatverkäufer verkauft ein Auto (Erstzulassung 2000) mit bulgarischen Papieren. Das Auto ist also schon in Deutschland und ich muss es nicht aus dem Ausland importieren.

Das Auto war schon mal in Deutschland angemeldet (Kopie des damaligen Fahrzeugscheins vorhanden) aber der Vorbesitzer hat sich danach entschieden bei der Steuer und Versicherung etwas zu sparen... Also hat er den Wagen in Bulgarien angemeldet.

Leider sind keine COC-Dokumente vorhanden(falls welche da sein sollten sind sie in kyrillisch :D), die ja benötigt werden um ein EU-Import in Deutschland anzumelden oder reicht hier doch eine Kopie des ehemaligen Fahrzeugscheines aus? Ich mein der Wagen war ja schon mal in Deutschland angemeldet. Falls jemand die Situation für mich aufklären könnte wäre ich sehr dankbar!

Bedanke mich schon mal im Voraus!

Gruß Tim