Wenn zu einem bereits unterzeichneten Kaufvertrag dem Verkäufer im Nachhinein auffällt, dass er bestimmte Elemente vergessen hat zu berechnen, bin ich dann als Käufer verpflichtet, einer Nachzahlungsaufforderung nachzukommen, und wenn ja - in voller Höhe? Schließlich habe ich den Vertrag in der Annahme unterschrieben, dass ich hier den endgültigen Preis genannt bekommen habe!

Konkret: Beim Kaufvertrag einer Wohnzimmerwand (Einzelteile nicht im Vertrag aufgeführt, sondern "Wohnwand lt. Skizze") vergaß der Verkäufer die Berechnung einiger Regalstollen und fordert nun eine Nachzahlung. Der Preis läge eigentlich bei 1.800 Euro, er hat mir 1.600 Euro angeboten. Bin ich verpflichtet, dem nachzukommen?

Danke für guten Rat!