Hallo zusammen.

meine Frau und ich haben vor 1,5 Wochen ein Sofahaus besucht und eine Bestellung für eine Garnitur (3er + 2 Sessel) aufgegeben. Anschauungsobjekt war eine Eckgarnitur, die von uns bestellte Kombination hatte das Haus nicht zur Vorführung verfügbar. Als letzter Abruftermin wurde August 2009 vereinbart mit der Option, das wir uns jederzeit melden könnten das wir die Garnitur früher wollen, Vorlaufzeit aber 12-14 Wochen. Das heisst wenn wir die Garnitur im Juni haben möchten, müssten wir das bis spätestens Februar/März dem Verkäufer mitteilen.

Wir möchten den Vertrag jetzt stornieren, aber laut AGB ist der Kaufvertrag bei Annahme des Bestellscheins durch den Verkäufer zustandegekommen. Andererseits gehe ich nicht davon aus, das der Verkäufer unsere Garnitur jetzt schon bestellt hat und sie sich bis August 09 ins Lager stellen würde.

Gehe ich richtig in der Annahme, das ich nur bei Kulanz des Verkäufers den Vertrag stornieren kann oder habe ich doch einen rechtlichen Anspruch?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.