Hallo, meine Eltern haben folgendes Probelm: Sie wollen für Ihr Haus eine neue Küche kaufen. Waren bei Hausmann, haben sich was zusammenstellen lassen und mein Vater hat dann den Vetrag unterschrieben. Nun ist es so, dass meiner Mutter die Küche nicht so gefällt. (ich weiß, ich weiß) Sie möchte eine andere Front, andere Arbeitsplatte und höhere Schränke. Nun steht im Vetrag etwas von einem Aufschlag bei Änderungsvornahmen. Leider steht da absolut nix drin ob man von so einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Vorauszahlung wurde noch keine getätigt. Meine Frage: Ist es überhaupt möglich von so einem Vetrag zurückzutreten ohne irgendwelche Kosten oder muss eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden ?

LG