Hallo, eine Frage zum o. g. Thema: Habe mich gerade sehr geärgert, denn ein Kölner Karnevals-Handel hat mir eben den Umtausch von am Montag gekauften Kleidungsstücken verwehrt, obwohl noch mit Etikett versehen und innerhalb der mir bekannten 14tägigen Umtauschfrist. Auf meine Nachfrage, teilte man mir zu meiner großen Verwunderung mit, dass zahlreiche Schilder im Laden und an der Kasse darauf hinwiesen, dass man Karnevalssachen nur "bis 1 Woche vor Weiberfastnacht (30.01.) umtauschen könne. Das wirft bei mir zumindest die Frage auf, ob sich Händler so einen "rechtsfreie Zeitzone" nehmen können. Danke für eine ANtwort!