Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2011 eine ETW + Garage von einer Erbengemeinschaft erworben. Nun, habe ich einen Anruf der Hausverwaltung erhalten. Dort wurde wohl versäumt die Garage auf mich umzuschreiben. D.h. ich habe wohl níe Hausgeld für die Garage bezahlt, das ist mir aber nicht aufgefallen, denn ich bin davon ausgegangen, dass die Abrechnung stimmt. Jetzt soll ich für fast 4 Jahre das Hausgeld der Garage nachzahlen. Ist das legitim? Ich habe ja beim Kauf nichts falsch gemacht, die Hausverwaltung hat da ja was verdaddelt. Gilt in dem Fall wenigstens die Verjährungsfrist von 3 Jahren?

Vielen Dank im Voraus