Hallo,

mache ein Studium zur Immobilienfachwirtin. Mein Frage lautet: Wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt, muss der neue Eigentümer ja auch Grundsteuer zahlen. Habe nun gelesen, dass trotzdem der alte Eigentümer der Schuldner gegenüber der Gemeinde bzw. des Finanzamtes ist. Stichtag der Berechnung und Festlegung des Grundsteuer ist der 01.01. eines Jahres. Der Verkäufer muss sich dann die Grundsteuer vom Käufer holen und das Finanzamt bzw. Gemeinde mischt sich nicht ein. Richti???

LG