Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

folgendes: ich bin ALG II empfänger und hätte somit theoretisch einen anspruch auf befreiung vom rundfunkbeitrag. nun ist es so, dass die damen und herren dort meinen antrag und die nötigen nachweise ignoriert haben und mir zunächst eine zahlungsaufforderung schickten - ich dachte, sie versuchen es auf "dummfang" und habe darauf nicht weiter reagiert, lediglich meine unterlagen (die ich zuvor kopiert hatte) erneut und diesmal per einschreiben dorthin geschickt. scheinbar zu spät, denn nun bekam ich post vom gerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel gegen mich.

der gerichtsvollzieher meinte, dass er da gar nichts machen kann, ich solle zum amtsgericht gehen, denen die sachlage schildern und dann ist das amtsgericht als vollstreckungsgericht befugt, den auftrag einzustellen. beim amtsgericht erfuhr ich dann, das dies nicht so ist und dass ich beim verwaltungsgericht klagen müsste - ewiges hin und her. der gerichtsvollzieher aber meinte, dass nach ablauf der frist (16.02) bereits ein termin zur abgabe der vermögensauskunft ausgesprochen wird (ehemals eidesstattliche erklärung) - das kann ich mir keinesfalls erlauben, da ich dann nicht kreditwürdig bin, aber für ein bevorstehendes studium einen studienkredit aufnehmen muss.... habe dem gerichtsvollzieher dann in letzter minute doch das geld überwiesen, aber es kamnatürlich nicht mehr fristgerecht am 16.02. an, sondern sicher erst einen tag danach (17.02).

weiß jemand zufällig, ob ich da auf kulanz hoffen kann oder wird es wegen der nicht eingehaltenen frist weitere konsequenzen geben (abgabe der vermögensauskunft, bspw.) und wie kann ich allgemein erreichen, dass mich der "beitragsservice" befreit - wie gesagt, reagieren die nicht auf meine post und auf mails und anrufe gleich gar nicht. vielen dank für jeden hinweis und rat,

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
Justiz- oder Rechtspfleger/in

****Ist ein Rechts- oder Justizpfleger/in berechtigt, einen Haftbefehl zu unterschreiben? Soweit ich weiß, darf dies nur ein Richter. Dies müsste sich schon aus dem GG 104 Abs. 2 ergeben Ausserdem darf nach den Statuten der Menschenrechte niemand wegen privater Schulden eingesperrt werden. ** Laut Ausbildungsbeschreibung in SH ist die Beschreibung des Berufes folgendermaßen:

Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Sie nehmen durch das Gesetz bestimmte Aufgaben wahr und treffen ihre Entscheidungen unabhängig, d.h. dass sie an Weisungen eines Vorgesetzten sachlich nicht gebunden sind. Damit unterscheiden sie sich von dem Beruf anderer Beamter. Aufgabengebiete

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RpflG). Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.

Eine Auswahl der verantwortungsvollen, vielfältigen und interessanten Aufgaben der Berufsgruppe im Überblick:

Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge,
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern, Entscheidung über Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren,
Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen des Grundstücks, Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregisters,
Zwangsversteigerung von Grundstücken, Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Räumungsschutzanträge, Durchführung des richterlich eröffneten Insolvenzverfahrens,
Leitung der Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung,
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen,
Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung.
Schulden, Rechte, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl, Justiz, Richter
AOK Beitragsschulden beim Gerichtsvollzieher. Was nun?

Halllo,

ich habe ungefähr 700 Euro offene Beitragsschulden bei der AOK. Nachdem Studium lag ich erstmal für 4 Monate auf der faulen Haut. Anscheinend hätte mir die AOK mitgeteilt, dass ich jetzt nicht über die Eltern sondern freiwillig versichert bin. Eine Lüge, aber egal.

Ich hab wieder angefangen zu studieren. Arbeite sehr unregelmäßig in einem 400€ Job und beziehe kein Bafög. Ich fahre täglich zur Uni mit dem Zug (100€/Monat). Ich war öfters bei der AOK und hab ihnen gesagt, dass ich keine Möglichkeit habe zu zahlen und wollte eine Ermäßigung auf meine Beitragsschulden. Zum einem weil ich einfach nicht soviel Geld habe und es die nächste paar Jahre auch nicht haben werde und zum anderen kann ich nicht vollziehen wieso ich rückwirkend soviel zahlen sollte. Hätte ich keine Versicherung und würde einen schlimmen Unfall haben, wäre es mir auch nicht möglich mich rückwirkend zu versichern um so die Kosten auf die Versicherung zu schieben. Wieso zahle ich dann rückwirkend. Nun die AOK blieb kalt und kam mir nicht entgegen. Das Schuldgeständnis habe ich nicht unterschrieben.

Der erste Brief vom Gerichtsvollzieher kam etwa vor zwei Wochen, der zweite heute. Ich bin gerade im Prüfungsstress. Ich will mit dem Gerichtsvollzieher nichts zutun haben, ich will auch keine Eintragung in irgendwelchen Schuldnerverzeichnissen oder Schufa oder ähnlichem.

Ich will die Sache so schnell wie nur möglich mit den geringsten Kollateralschaden aus der Welt schaffen. Ein Rechtsschutz habe ich nicht, aber wenn die Kosten für ein Anwalt im Rahmen bleiben, suche ich gerne einen auf.

Wie komme ich aus der Sache am besten raus? Was steht mir zu, was nicht? Muss ich alles zahlen, oder steht mir eine Ermäßigung zu? Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.

Schulden, Krankenversicherung, Gericht, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Vollstreckung
Gerichtsvollzieherin droht trotz Schuldenberatung!

Liebe Gutefrage-Nutzer ich hab eine wichtige Frage und hoffe jemand kann helfen.

Und zwar geht es um meine Mutter. Sie hat Schulden von etwa 25.000€. Hier einen Kredit aufgenommen, da ins Dispo gegangen und immer die Augen verschlossen, immer weiter reingerutscht...bis zum großen Knall an dem garnichts mehr ging!

Das war etwa Anfang letzten Jahres. Jedenfalls ist sie seit dem bei der Schuldenberatung. Es werden von einer Bank jeden Monat etwa 300€ direkt von ihrem Arbeitgeber gepfändet, es bleiben dann etwa 1500€ vom Lohn netto, also ausgezahlt. So, dann zahlt sie an ihre Schuldenberatung monatlich 300€. Diese 300€ werden auf sämtliche Gläubiger aufgeteilt. Bleiben etwa 1200€ übrig. Sie ist momentan nicht im insolvenzverfahren, da es scheinbar auch so geht, denn wie es jetzt läuft, also die Abgaben, geht es ja.

So. Nun war vor einigen Monaten der Gerichtsvollzieher da. Es sind noch 2 Gläubiger die Geld wollen. Meine Mutter hat mit der gesprochen und diese meinte das sie nicht mit der Schuldenberatung die das Geld was meine Mama zahlt aufteilt, zu tun haben wollen und nicht mit denen zusammen arbeiten und das meine Mutter das Geld nochmal extra an die Gerichtsvollzieherin zahlen muss. Sie sollte dann monatlich nochmal 300€ extra an die Gerichtsvollzieherin abdrücken. Aber das geht hinten und vorne nicht... Es muss ja von dem Geld was überhaupt übrig ist Versicherungen, Sprit für Arbeit, Miete usw gezahlt werden! Nun kam mit der Post ein gelber Brief in dem die GV einen Termin gibt, an dem meine Mutter die Eidesstaatliche Versicherung abgeben soll!? Wenn sie das nicht macht, dann würde sie verhaftet werden. Und das lässt sich nur noch vermeiden, in dem sie den Betrag auf einmal zahlt bis zum 10.07.!

Kann mir bzw. uns jemand helfen und erklären was das nun für sie bzw uns heißt? Was bedeutet es für sie selbst, wenn sie diese abgibt? Was beinhaltet die EV, bzw was muss da angegeben werden? Ist das eine "gute" Alternative o. Möglichkeit nun für uns? Kann sie das bei Ihrem doch recht ausreichenden Einkommen überhaupt? Bzw. wird berücksichtigt das ein Teil des Einkommens gepfändet und einer zur Abzahlung genutzt wird?

Liebe Grüße und danke schonmal!

Schulden, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung
Strafzettel aus Ungarn/London- EPC-Einspruch-Abgelehnt- was nun?

Hallo meine Lieben! Nach meinem Einspruch habe ich dieses Schreiben von diesen Verbrechnern bekommen. Wie soll ich nun reagieren? einfach nix machen??? Haben die hier Inkasso Recht?? Vielen Dank !

Einspruch abgelehnt-Begründung: Das Fahrzeug mit dem obigen Kennzeichen beging einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies führte dazu, dass ein Verwarnungsgeldbescheid von Euro Parking Collection plc (EPC) ausgestellt wurde. EPC ist ein autorisierter Dienstleistungsanbieter mit behördlicher Vollmacht zur Verfolgung und Ausstellung von Bescheiden und zur Eintreibung ausstehender Verwarnungsgelder/Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die außerhalb der Rechtsgewalt der ausstellenden Organisation registriert sind. Dem Verkehrssünder wurde aufgrund dieser Vollmacht ein Bescheid ausgestellt. Da der Verstoß unter der rechtlichen Zuständigkeit der ausgebenden Stelle stattfand, gilt das Landesrecht (, in diesem Fall das Ungarische). In diesem Fall trägt der registrierte Fahrzeughalter/-mieter die Verantwortung unabhängig davon wer das Fahrzeug gefahren hat.

Obgleich die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat, hinsichtlich des Ablaufs des Rechtsverfahrens von Bedeutung ist, gilt bezüglich der Anwendbarkeit das Rechtsprinzip des Landes, in dem der Verstoß stattfand. Dieser Grundsatz ist relevant in Bezug auf die Verfolgung der Verstöße und die Durchsetzung der Verwarnungsgeldbescheide. Der Verweis auf die Verordnung des Europarats Nr. 44/2001 dient zur Demonstration der Vollmachten, welche die ausstellende Organisation bei der Verfolgung von Verkehrssündern hat, deren Wohnsitz außerhalb ihrer Rechtsgewalt liegt. Das hindert die ausstellende Organisation jedoch nicht an der Ausübung ihres Rechts zur Verwendung ihrer landesüblichen Methoden zur Durchsetzung des Rechts. In Abhängigkeit von der ausstellenden Organisation können außerdem Maßnahmen wie das Anbringen von Parkkrallen und das Abschleppen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an der Grenze angewandt werden.

Das letztendliche Ziel der ausstellenden Organisation ist nicht die unfaire Diskriminierung gegen im Ausland registrierte Fahrzeuge, sondern die Anwendung der Verkehrsbestimmungen im fairen Maß für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Ort der Fahrzeugregistrierung. Auf diese Weise soll die Einhaltung und Respektierung der inländischen Straßenverkehrsordnung garantiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Fahrt durch ein Ihnen ungewohntes Land die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die geltende Straßenverkehrsordnung vollständig zu verstehen. Achten Sie bei der Zahlung der entsprechenden Park- oder Mautgebühren darauf, die Quittung zur zukünftigen Referenz aufzubewahren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag beglichen wird, damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben. Die Zahlung kann gemäß den Anweisungen auf dem Bescheid erfolgen. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben,

London, EeePC, Gerichtsvollzieher, Inkasso, Mahnung, Strafzettel, Ungarn
KFZ Finanziertes Fahrzeug läuft noch Pfändbar bei Vermögensauskunft?

Hallo, ich hoffe jemand kann mir vielleicht weiterhelfen.

Ich habe momentan leider einige Schulden weswegen ich auch bei einer Schuldenbelastung bin. Man versucht durch außergerichtliche Vergleiche eine Privatinsolvenz abzuwenden wo die Chance 50-50 steht.

Meine Frage ist folgende. Ich habe ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert, die auch immer Pünktlich Ihr Geld bekommen. Diese wurden nämlich nicht in die außergerichtliche Regulierung aufgenommen weil ich das Fahrzeug für meine Arbeit benötige.

Das Fahrzeug ist Finanziert und es stehen da momentan noch ca. 11000 Euro aus. Den Fahrzeugbrief hat natürlich die Bank als Sicherungsübereignung.

Meine Frage ist nur falls wegen anderen Schulden mal ein Gerichtsvollzieher rauskommt, ob das Fahrzeug von Ihm gepfändet werden kann wegen der anderen schulden von anderen Gläubigern.

Also falls ich die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung abgeben muss) kann das Auto dann gepfändet werden ?

KFZ ist sicherungsübereignet an die Fahrzeugbank also die Bank hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung teil 2 ) .

Laut Schuldenberatung ist dies nicht möglich weil mir das Auto ja noch nicht gehört und die Bank den fahrzeugbrief hat.

Ich wollte mich hier nur nochmal vergewissern ob das wirklich so ist, das das Auto von Fremden Gläubigern nicht gepfändet werden kann solange ich nicht in eine Insolvenz gehe

Kredit, Schulden, Bank, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung
Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?

Hallo Gemeinde,

Ich hatte bei Ebay ein Smartphone gekauft, der Verkäufer hat bis Heute weder Ware geliefert noch auf meine E-Mails geantwortet !

Ebay Fall eröffnet (Fall wurde von Ebay geschlossen, (kein Käuferschutz) ! Anzeige bei Polizei gestellt ! Zivilrechtliches Mahnverfahren eingeleitet !

Warenwert 350€ + 23€ Mahnantrag.

Hier meine letzte frage an euch zum Thema : http://www.gutefrage.net/frage/ebay---betrug---keine-ware-erhalten---strafanzeige-bei-polizei-gestellt---eure-erfahrungen#answer86765959

Gestern habe ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (siehe Anhang) ! So wie ich das verstehe werde ich kein Geld von der Beschuldigten bekommen, oder wie !? 350€ ist ne menge Geld für mich, das ich lange sparen musste. (bekomme zurzeit eine Erwerbsminderungsrente) ! 2013 ist das Pech Jahr schlechthin für mich...Bitte helft mir um irgendwie, auch wenn es in Raten ist an mein Geld zukommen das kann doch nicht sein !!! Kann mir kein Anwalt leisten !

Ich warte erst mal auf eure Antworten (bitte Sachlich bleiben) dann werde ich den Herrn Staatsanwalt Anrufen und ihn fragen wie er so eine Endscheidung treffen kann ! Ich will mein Geld zurück auch wenn es nach 30 Jahren ist, Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)

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Betrug, Anwalt, eBay, Gericht, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft
Unfreundliche,dreiste Gerichtsvollzieherin,was kann ich tun?

Hallo und Hilfe!!! meine tochter wohnt in einer anderen stadt und hat dort mietschulden ,welche sie in kleinen raten abstottert. da dise zahlungen und kaution nicht mehr auffindbar sind beauftragte sie einen anwalt dem nach zu gehen. der vermieter schickte jetzt den GV und sie einigte sich mit ihm weiterhin auf raten. vor 2 wochen bekam ich einen anruf von irgendeinem verwalter zwecks adressenklärung,da ich ja bürge bin und die amtspost immer wieder nicht zugestellt werden konnte. es klärte sich auf,daß die adresse komplett falsch war. nach einer woche bekam ich post von einer Gv mit einem termin in ihrem büro. ich rief sie an,um zu fragen um was es geht und wollte einen anderen termin,da ich schichtarbeiterin bin. sofort brüllte(ja richtig gelesen) sie los,was mir einfalle sie hätte noch andere kunden,am telefon klärt sie gar nichts,ich habe mich nach ihr zu richten und wir hätten amtspost erhalten und dafür unterschrieben. als ich das schwörend verneinte beschimpfte sie mich als lügner und schmiss mich aus der leitung. bei mir kullerten gleich die tränen. meine tochter setzte sich mit ihrem Gv in verbindung,der konnte nichts tun,da es sich um ein anderes amtsgericht handelt. dann wollte meine tochter es klären,rief dort an,wurde genauso ablässig von ihr behandelt und nur gesagt,das der amtsweg jetzt läuft und fertig. muß ich mir das bieten lassen? soll ich mir einen anwalt nehmen? kann der gläubiger die schulden 2 mal kassieren? wer kann mir einen rat geben,damit ich mal wieder ruhig schlafen kann? habe mir in 45 jahren noch nie was zu schulden kommen lassen und stehe letzt als lügner da1

Recht, Gerichtsvollzieher
Schulden mit Ex-Mann, er zahlt nichts, jetzt kommt Gerichtsvollzieher wg. Eidesstattlicher Vers.

Hallo, 2005-2006 hat mein Ex-Mann ein Haus gekauft, wir haben den Kreditvertrag Höhe um die 150.000 Euro, jedoch gemeinsam unterschrieben, da sich keine Bank auf einen Alleinkreditnehmer einlassen wollte. Ich stehe jedoch nicht im Grundbuch drin. Bei der Eintragung beim Notar wollte ich mich absichern lassen, der sagte jedoch, dass er dann Schenkungssteuer zahlen müsse. Um dem zu entgehen sollten wir noch mindestens ein halbes Jahr warten. In diesem halben Jahr haben wir uns getrennt. 2008 war die Scheidung durch. (Keine Kinder aus dieser Ehe) Er zahlt seine Kreditraten nicht mehr, jetzt will die Bank das Geld von mir. Offen sind fast 15.000 Euro, die wollen von mir die Hälfte. Klar habe ich mit unterschrieben, aber ich sehe doch nicht ein für ihn sein Haus abzubezahlen. Ich komme leider nicht da raus. Wir haben noch einen weiteren Kredit aufgenommen, der wesentlich kleiner ausfällt (ca. 20.000 Euro. Eigentlich sollte der Anfang 2013 auslaufen. Da er seine Raten dort aber auch nicht zahlt, will auch diese Bank das Geld von mir sehen. Ich zahle da ja schon die Hälfte ab. Jetzt wollen die die ganze Rate. Ich lebe in einer Partnerschaft mit einem Kind (unter 2). Ich arbeite halbtags und verdiene unter der Pfändungsfreigrenze zzgl. Kindergeld. Jetzt kommt der Gerichtsvollzieher Ende des Monats vorbei und will das ich die Eidesstattliche Versicherung abgebe. Bei mir ist doch nichts zu holen. Aber ich lebe bei meinem Partner, der hat ein paar Wertgegenstände. Ich hoffe der will das nicht pfänden, er (mein Partner) hat ja nichts damit zu tun. Meine Tochter hat eine X-Box gewonnen, darf der die pfänden? Ich weiß nicht mehr weiter. Mir steigt alles über den Kopf. Wenn ich eine Privatinsolvenz machen würde, was passiert dann? Dann will die Bank doch trotzdem Geld sehen. Ich will aber auch nicht sein Haus mitfinanzieren. Warum können die nicht einfach das Haus zwangsversteigern. Das wäre mir viel lieber. Denn ich bin doch der Idiot. Mit unterschrieben und habe nichts davon. Ich kann ja kaum das Essen bezahlen, das übernimmt ja schon alles mein Partner. Bitte helft mir.

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Gerichtsvollzieherschreiben trotz beglichener Zahlung? Muss ich zahlen?

Bin etwas verwirrt momentan und weiß nicht weiter...

Hab mich mit meiner Verwaltung gestritten wer nun die Kosten für das defekte Thermostat übernimmt. Ich bin nach wie vor der Meinung das es Verwaltersache ist...

Naja... habe dann einen Mahnbescheid erhalten und kurze Zeit später schon den Vollstreckungsbescheid. Hab der Verwaltung genehmigt die offene Zahlung nun von meinem Konto abzubuchen damit nicht noch mehr Kosten entstehen...

Von eigentlich 19,37 Euro waren es dann 49,20 Euro.

Knapp 1 Monat nach geleisteter Zahlung bekam ich ein schreiben vom Gerichtsvollzieher welcher von mir ... ich zittiere "circa 100,- Euro" haben möchte. Keine Auflistung wie die Summe zusammen kommt... nichts... nur die Zahlung.

Hab diesen Angerufen und ihm mitgeteilt das dieZahlung schon längst beglichen ist und damit ja eigentlich kein weitere Anspruch entsteht...

doch der Anwalt meinte, dass er am 14.Dezember zu mir nach Hause kommt um die Forderung abzuholen. Ich solle ihm aber vorsichtshalber einen Beleg über die Zahlung dann zeigen...

Ich meinte, dass es nicht notwendig ist das er kommt... das ich ihm das auch per Post zukommen lassen kann... aber dieser besteht auf den Termin und die noch offene Zahlung.

Meine Fragen :

  1. Darf der Gerichtsvollzieher so etwas?
  2. Sind die Kosten begründet?
  3. Bekommt er überhaupt noch Geld? Ist das rechtens?

Lieben Dank schonmal für die Antworten

Schulden, Gerichtsvollzieher

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