Darf ein Gerichtsvollzieher auch bei einem Mitbewohner ins Zimmer gehen?

3 Antworten

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Grundsätzlich Nein.

Wenn jedoch Grund zur Annahme besteht, daß Du dort Dein Eigentum vor Pfändung schützen willst, Ja.

Ggf. zieht er dann die Polizei hinzu.

Du musst nachweisen können welche Zimmer Dir "gehören" und was Gemeinschaftsräume sind. Alle anderen gemieteten Zimmer gehen ihn nichts an.

Ansonsten siehe auch @NonNam


mgrasek100  18.03.2023, 18:05

Der Gerichtsvollzieher pfändet eig nur das, was dem Schuldner gehört, in einem Verfahren muss der Glauber bei zb unverheirateten Nachweisen.

Leider juckt so was den Gerichtsvollzieher nicht, der Pfänder trotzdem, wenn der Gläubiger den nicht zurückpfeift und du musst dann mit einer Drittwidersprichsklage erst mal hantieren. Eig ein Unding, der Gerichtsvollzieher könnte aber sagen, dass er sich weigert offensichtliche Dinge die zb in einer Wohnung nach logischen Gesichtspinkzen nicht dem Schuldner gehören, zu pfänden

wenn der Lebenspartner der nicht Schuldner ist, Nachweise hat, dann sollte er eig nicht pfänden, dass wäre wohl rechtsmissbräuchlich und so

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Er darf in alle Räume auf die Du Zugriff hättest. Und solltest Du auf die Idee kommen Deine Wertsachen bei dem Mitbewohner zu verstecken, käme ein Strafverfahren auf Dich zu.