Früher konnten Gerichtsvollzieher Haftbefehle vollstrecken, wenn jemand zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung verweigert.

Nach neuen Gesetz sind nun Gerichtsvollzieher aber nun keine Beamte mehr, sondern arbeiten auf privater Basis....das ist neu, und auch per Gesetz beschlossen.

Dürfen dann dadurch die Gerichtsvollzieher noch Haftbefehle anordnen oder durchführen? Die sind ja keine Beamte mehr.