Ich habe Mist gebaut und daher stand heute ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür. Allerdings war ich nicht zu hause und er legte ein Zettel in den Briefkasten, dass er in einer Woche wieder kommt. Da ich ab Mittwoch für drei Wochen, 700 km weit weg, ein Praktikum mache (da ich wegziehen möchte...Chancen auf Arbeit sind dort einfach besser), habe ich den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm dies mitgeteilt. Ich fragte ihn,ob er nicht morgen nochmal vorbei kommen könnte. Er wurde direkt total auf brausend und meinte, er würde dann eben meine Tür aufbrechen lassen, wenn ich weg wäre. Ich hatte mich über diese aggressive Art dermaßen erschrocken, dass ich das Telefonat abrupt beendet habe.
Nun meine Frage: Darf er einfach in meine Wohnung, wenn ich nicht da bin? Wie sieht das rein rechtlich aus?