hallo,

vor ca einem 1,5 jahren habe ich beim gerichtsvollzieher eine ratenzahlung vereinbart mit der ich regelmäßig einen privaten gläubiger bediene. nun hat mich der gv angeschrieben das dem gläubiger auf einmal die zeit zu lang wäre und er eine einmalzahlung fordert nach der ich dann mit meinen raten weiter machen kann. ist dies rechtens? er wusste doch als er der ratenzahlung zugestimmt hat wie lange diese dauern wird...fakt ist das ich die einmalzahlung auf gar keinen fall aufbringen kann. falls es zur gehaltspfändung kommen kann stehe ich echt dumm da weil ich dann meine anderen laufenden posten nicht mehr bedienen kann-wäre dann ein teufelskreislauf. und bitte spart euch dumme komentare die nicht zur beantwortung der frage dienen. danke