Wie lange hat der Verklagte Zeit, eine Stellungnahme zu äußern?

Guten Abend Ihr Lieben.

Wie die Überschrift bereits die Frage aufdeckt, möchte ich es aber dennoch bisschen näher erläutern:

Ich bin mit der Fachhochschule vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang November für mich entschieden, da Sie der Meinung war, dass ich in der Klausur weder meine Anonymität aufgehoben und auch kein Täuschungsversuch begangen habe. Daraufhin gab die Fachhochschule eine Stellungnahme ab, dann mein Anwalt, daraufhin wieder die FH und letztlich wieder mein Anwalt. Jetzt habe ich mein Anwalt gefragt, wie weit das noch so geht und was der nächste Schritt sein wird. Daraufhin antwortete er, dass die Gegenseite die Gelegenheit bekäme, sich zu unserer Stellungnahme zu äußern. Geschieht dies nicht, wird ein Stillstand im Verfahren eintreten, der über viele Monate andauern kann. Irgendwann wird das Verwaltungsgericht die Sache terminieren, so mein Anwalt.

Das wäre jetzt meine frage; geht das jetzt nach Lust und Laune der FH, oder wie lange hat sie Zeit sich zu äußern. Letztendlich geht es hier auch um meine Zukunft. Ich kann doch nicht einfach auf deren Lust und Laune warten.

Wäre super, wenn mir jemand erklären könnte, wie man bei so etwas vorgeht. Super erfreulich, wenn sich die äußern würden, die mit so etwas oder ähnliches Erfahrung haben, noch besser, wenn wir Anwälte unter uns haben, die mich aufklären.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Zeit.

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Verwaltungsgericht gewonnen. Wie hoch sind die Chancen das Oberverwaltungsgericht zu gewinnen?

Abend Ihr Lieben.

Ich hatte schon mal hier die Frage gestellt, wie es weiter geht wenn ich mit der FH vor Gericht bin.

Kurz nochmal was passiert ist; ich habe eine Klausur geschrieben und anschließend danach dem Dozenten eine Mail geschrieben. Der Dozent meldete mich dem Prüfungsamt. Ich bekam ein Brief mit der Entlassung von der FH, da das schreiben einer Mail an Dozenten bezogen auf die Klausur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Mir wurde vorgeworfen meine Anonymität aufgehoben zu habe und Täuschungsversuch. Dennoch wurde meine Klausur von einem anderen Korrektor überprüft und mit bestanden bewertet. Die FH stufte dies aber auf nicht bestanden runter, wegen den Ordnungswidrigkeiten.

Naja dies habe ich dann dem Anwalt in Auftrag gestellt und hat der hat geklagt. Das Verwaltungsgericht hat sich die Sache angesehen und entschieden, dass ich meine Anonymität doch nicht aufgehoben habe und das auch kein Täuschungsversuch vorliegt. Das heisst, dass ich die Klage seitens des Verwaltungsgerichts gewonnen habe.

Da die FH dies nicht dulden kann, sind die Herrschaften zum Oberverwaltungsgericht marschiert. Die sollen nochmal alles prüfen.

Meine Frage; wie entscheidet das Oberverwaltungsgericht? Hat das Verwaltungsgericht hier auch etwas dann zu sagen? Ist das ein guten Zeichen, dass das Verwaltungsgericht für mich entschieden hat? Hat jemanden Erfahrungen mit solch ähnlichen Themen gehabt?

Vielen Dank an euch alle.

Gruß

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