Kann ich eine Zeugenaussage vor dem Gerichtsverfahren nochmal durchlesen?
Ich muss bald vor Gericht eine Aussage als Zeuge zu einem Strafverfahren machen. Dazu wurde ich vor 6 Monaten bei der Polizei vorgeladen. Damals hab ich alles sehr detailgetreu beschrieben. Heute erinnere ich mich nicht mehr ganz genau an die Tatnacht. Kann ich meine Aussage von vor 6 Monaten nochmal einsehen um vor Gerichtbessere Angaben machen zu können?
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