Hallo,

Ist bisschen kompliziert, aber ich versuch es mal.

Person X Begann eine Strafe im Jahre 2010, bekam eine Bewährung.  

Wie lang weiß ich jetzt nicht, nur soviel das die Bewährung 2015 noch lief.

Person X Begann wieder eine Straftat ( Laden Diebstahl ) im Jahre 2013. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Daraufhin ging er in Berufung.
Neues Urteil war Geldstrafe von 2100 Euro.
Die wiederum konnte X nicht bezahlen. Ratenzahlung wurde nicht genehmigt. Also ins Gefängnis für 6 Monate.
Im Gefängnis bekam X ein schreiben von der Staatsanwaltschaft:

die Staatsanwaltschaft hat den Bewährungswiederruf beantragt, weil sie in der Bewährungszeit straffällig geworden sind.

Jetzt meine Frage: X ist doch in Berufung gegangen, es wurde daraus eine Geldstrafe.

Ist die Geldstrafe auch ein Straftat so das er gegen seine Bewährung verstoßen hat?

Im schreiben steht sie wurden durch Landgericht mit Urteil vom 2013 wegen Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. ( aber X ging ja in Berufung und daraus wurde eine Geldstrafe)

Ist das also falsch von der Staatsanwaltschaft?

Ich hoff hier kann mir einer weiter helfen. Und ich hoffe konnt es verständlich rüber bringen.

LG