Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit; Frist abgelaufen...?
Ich habe am vor zwei Wochen eine Ladung zum strafantritt bekommen, weil ich eine Geldbuße (600€ - 40 Tagessätze a 15€) nicht bezahlt habe. Durch gemeinnützige Arbeit oder Vereinbarung einer Ratenzahlung kann man diese aber abwenden, leider binnen einer Frist von sieben Tagen. Habe dies leider durch eigenes Verschulden versäumt, habe nun den Antrag ausgefüllt und verschickt in der Hoffnung, dass ich dieses Angebot noch in Anspruch nehmen kann und den "Aufenthalt" noch umgehen kann. Hat da jemand Erfahrungen mit?
Gruss