Gestern wollte ich mit einem Gutschein im Kino bezahlen. Als die Kassiererin ihn einscannen wollte meint sie er sei abgelaufen. (Auf dem Gutschein steht: Gültig von April 2011 bis Juni 2011)
Auf meinen Hinweis, dass der Gutschein nicht ablaufen würde (so steht es auch auf der Internetseite: Die Gültigkeit von Gutscheinen ist zeitlich nicht begrenzt. Dennoch sollten Gutscheine zeitnah eingelöst werden, um Änderungen des Angebots vorzubeugen.) beharrte sie auf ihrer Meinung. So musste ich leider meine Geldbörse zücken und den Eintritt bar zahlen.
Da ich nicht vor hab in nächster Zeit noch mal ins Kino zu gehen (Bin extra gegangen um den Gutschein einzulösen) würde ich gern das Geld ausgezahlt haben, schließlich war es die Unfähigkeit der Mitarbeiterin, die mich auf meinen Gutscheinen sitzen lässt.
Jedoch auf Nachfrage ob eine Auszahlung möglich sei wurde dies verneint.
Habt ihr eine Idee was ich machen könnte? (Recht etc)
Lg Antwortsuchend8