Gutschein im Kino nicht akzeptiert

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Bei einer aufgedruckten Gültigkeit von April bis Juni handelt es sich offenbar um einen Aktionsgutschein der zeitlich begrenzt ist - und kein Geschenkgutschein im Wert von X, den dir jemand geschenkt haben könnte.

Wenn der Aktionszeitraum abgelaufen ist, gilt der Gutschein nicht mehr. Das ist sowas wie "nur solange Vorrat reicht". Ein Geschenkgutschein darf hingegen nicht verfallen, weil er immer den Gegenwert vom gezahlten Geld hat.


Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:21

Das ist ein Geschenkgutschein auf dem der Wert drauf steht und das Datum des kaufes (somit wurde er auch gekauft ;) )

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Twitizen  16.04.2012, 11:23
@Antwortsuchend8

Bist du ganz sicher? Bei einer Gültigkeit von nur 3 Monaten wäre das für mich etwas zweifelhaft o_O

Nach neuer Rechtsprechung haben Geschenkgutscheine gar kein Gültigkeitsdatum mehr, früher liefen die meisten wenigstens ein Jahr lang..

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Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:24
@Twitizen

ja ganz sicher! die dame an der Rezeption sah ihn ja auch als solchen an aber er war eben (laut datum) abgelaufen

Zu 100% kein Aktionsgutschein

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Twitizen  16.04.2012, 11:29
@Antwortsuchend8

Interessant. Dann bleibt dir aber wohl leider nur eine Beschwerde an den Aussteller des Gutscheins. Den Rechtsweg wirst du ja bei so einer kleinen Summe sicher nicht beschreiten wollen (-;

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Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:33
@Twitizen

Ja stimmt werd ich mich gleich mal dran machen!

Und auf Nachfrage beim Betreiber wurde bestätigt, dass Gutscheine nicht ablaufen, auch wenn es drauf steht!

Nur mein Problem ist, dass ich jetzt immer noch mit meinen Gutscheinen da steh obwohl ich sie rechtmäßig hätte einlösen dürfen (laut Betreiber, und FAQ) und das nur wegen dem Fehler der Mitarbeiterin

Aber ich hoffe ein Brief wird Abhilfe schaffen :)

Danke für deine Antworten!

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Dann geh ins Kino aber lass dich nicht von den Mitarbeitern am Schalter abwimmeln. Das sind meistens nur Studenten, die keine Ahnung haben.

Geh zum Chef und schildere ihm dein Problem ganz genau. sag, du wolltest den Gutschein einlösen, zeig ihm die Internetanzeige, und bitte ihn, die das Geld, was du ausgegeben hast (was du ja eigentlich nicht hättest müssen) dir wiederzugeben.

Gutscheine werden eigentlich nicht ausgezahlt, aber vielleicht kriegst du dein Geld trotzdem zurück. Wenn sie seriös sind, tun sie es.

Wichtig: Bleibe höflich und drohe nicht gleich damit, nie wieder ins Kino zu gehen und allen deiner Freunde davon abzuraten. sei einfach nett, aber bestimmt.


Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:49

Ok danke ich versuch es zu allererst mit einem Brief an den Betreiber :)

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ladasha  16.04.2012, 11:51
@Antwortsuchend8

Gibt es in dem Kino, in dem du warst keinen Geschäftsführer oder so? Auch wenn du vielleicht nichtgerne offen Leute kritisierst, ist es bestimmt besser ihm Angesicht zu Angesicht gegenüber zu stehen und das zu sagen, was du sagen möchtest.

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Tja, die gesetze sollte man kennen.

Steht keine Frist auf dem Gutschein, verfällt er trotzdem, und zwar spätestens nach drei Jahren laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Die Verjährungsuhr tickt aber erst ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde.

Ist der Gutschein befristet, sollte er rechtzeitig vorher eingelöst werden. Ein Gutschein muss mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind nicht zulässig, so das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07).

Ist die Frist abgelaufen, muss der Anbieter den Gutschein nicht mehr gegen Ware oder Serviceleistung einlösen. Beispiel: Ein am 20. November 2008 ausgestellter Bon für eine Kosmetikbehandlung im Wert von 50 Euro war ein Jahr lang gültig, wurde aber nicht genutzt. Trotzdem behält er drei Jahre lang einen Wert. Die Beschenkte kann wenigstens Geld zurückverlangen, sollte die Behandlung verweigert werden. Laut Paragraf 812 BGB hat der Betroffene darauf Anspruch. Der Kosmetikladen hat schließlich schon 50 Euro kassiert.


Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:27

Wenn in den FAQ steht, dass Gutscheine nicht verfallen, dann haben sie es auch nicht zu tun! Und auf Nachfrage beim Betreiber wurde bestätigt, dass Gutscheine nicht ablaufen, auch wenn es drauf steht!

Nur mein Problem ist, dass ich jetzt immer noch mit meinen Gutscheinen da steh und ob ich ein Recht auf das Geld hab, da sie ihn das erste mal nicht akzeptieren wollten

Aber danke für deine Recherche mit Urteilen!

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was ist das für ein gutschein. ist e sein gutschein von einer aktion oder ist es ein gutschein,den dir freunden geschenkt haben ?

wenn gutscheine kauft, müssen diese mindestens ein jahr gültig sein, gutscheine kann amn sich auzahlen lassen, allerdinsg muss man dann damit rechnen, das ein gebühr erhoben werden darf.

ich würde mich an die geschäftsführung wenden


Antwortsuchend8 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:22

Das ist ein Geschenkgutschein auf dem der Wert drauf steht und das Datum des kaufes (somit wurde er auch gekauft ;) )

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Wenn DU dann den Gutschein einlöst, kann der Anbieter ein LImit einsetzen. Es kann sein, dass die Webseite schon nach dem Ablauf erst entsprechend umgesetzt wurde. Dann ist sie im Recht und der Gutschein nur noch Null wert.

Aber DU kannst eine Mail an den Betreiber des Kinos schreiben und diesen Vorfall schildern. Dann wird der sich sicher melden.