Bringt ein außerhäusliches Arbeitszimmer Steuervorteile?

Mein Arbeitgeber erlaubt mir 2-3 Tage pro Woche aus dem heimischen Homeoffice zu verbringen. Nun habe ich Zuhause lediglich eine Arbeitsecke und ein ungestörtes Arbeiten ist hier nicht immer so einfach. Um dem zu entfliehen, kam mir die Idee auf ein separates Arbeitszimmer im Keller einzurichten, was jedoch nicht als außerhäuslich, sondern als häusliches Arbeitszimmer klassifiziert wird, da es in der Privatwohnung eingebunden ist. Nun kam mir die Idee auf, dass ich wenige Kilometer entfernt ein Coworking-Space Arbeitsplatz monatlich für wenig Geld anmieten könnte. Diese wäre auch per Definition außerhäuslich anzusehen.

Wie ist es steuerlich nun zu bewerten?

  • Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem außerhäuslichen Arbeitszimmer (CoWorking Platz) als Dienstreisen oder als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und damit lediglich die Abrechnung via Entferungspauschale?
  • Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
  • Zählen Fahrten vo, außerhäuslichen Arbeitszimmer zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
  • Sobald ein Arbeitszimmer außerhäuslich ist, wird hier der Mittelpunkt wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird irrelevant?
Steuern, Recht, Einkommenssteuer, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie trage ih die kurzfristige Beschäftigung in meine Steuererklärung ein?

Hallo, ich habe letztes Jahr neben der Schule Zeitungen ausgetragen als kurzfristige Beschäftigung. In meiner Lohnsteuerabrechnung steht nur der Bruttolohn und "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale". Alle anderen Felder stehen entweder auf 0,00 (Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreier Jahresbetrag, Jahreshinzurechnungsbetrag) oder die Felder sind leer. Ich habe, soweit ich weiß, keinerlei Steuern gezahlt (weil es eben eine kurzfristige Beschäftgigung war).

In meiner Steuererklärung habe ich jetzt lediglich meinen Bruttoarbeitslohn eingetragen, ich konnte aber keine Zeile für den Betrag "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale" finden. Muss ich das noch irgendwo eintragen oder nicht?

Außerdem gibts ja die Möglichkeit Kosten für Arbeitsmittel oder Werkzeuge anzugeben. Da ich Zeitungen ausgetragen habe, musste ich mir dafür so einen kleinen Wagen kaufen (ca 40€). Ich hab aber, denke ich, keine Rechnung mehr dafür oder sonstiges, sollte ich es also lieber gleich weglassen, anstatt dann evtl keine Belege vorweisen zu können? (Ich mache die Steuererklärung nicht, weil ich Steuern zurück will, sondern weil ich muss)

Vielen Dank im Voraus

Arbeit, Steuern, Recht, Minijob, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Steuerrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Arbeitgeber behält Trinkgeld ein um dies aufzuteilen, gibt es aber nicht an die Mitarbeiter, für die es bestimmt ist, weiter?

Ich arbeite in der Gastronomie. Mit der Abrechnung meiner Umsätze lässt unser Arbeitgeber uns Prozente vom Trinkgeld für die Bar, Küche und Restaurantleitung abgeben.

1% für die Bar

0,5% für die Küche und

0,5% für die Restaurantleitung

Sprich bei 1000 € Umsatz, verlangt er eine Abgabe von 10€ für die Bar, 5€ für die Küche und 5€ für die Restaurantleitung, die er selbst ist, allerdings nie selbst anwesend im Restaurant.

Bei einem geschätzten Monatsumsatz 100.000 € entspricht dies 1000€ für die Bar, 500€ für die Küche und 500€ für die Restaurantleitung.

An und für sich schon ein Unding die Servicekräfte Trinkgeld abgeben zu lassen für eine Restaurantleitung, die NIE im Laden ist.

Noch dazu wird das Trinkgeld, das von den Servicekräften abgegeben wird, nicht in der vollen Höhe an die Bar- und Küchenmitarbeiter weitergegeben. Lediglich ein geringer Bruchteil wird ausgezahlt. Bei Gesprächen mit den jeweiligen Bar- und Küchenmitarbeitern kam heraus, dass manche nie Trinkgeld bekommen haben und andere lächerliche 15€ oder mal 30€ an Anteil am Gesamttrinkgeld. Die Rechnung geht nie und nimmer auf.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es eine Möglichkeit das bezahlte Trinkgeld zurückzufordern, da es keine schriftliche Vereinbarung über die Trinkgeldabgabe gibt. Lediglich auf den Abrechnungszetteln ist die Abgabe aufgeführt.

Und wie verhält es sich mit der Steuer? Müsste mein Arbeitgeber das Trinkgeld als Einnahme versteuern, wenn er es unrechtmäßig nicht weitergibt?

Recht, Arbeitsrecht, Einkommenssteuer, Gastronomie, Vereinbarung, Steuerhinterziehungen , Wirtschaft und Finanzen
Fahrtenbuchsoftware um das Fahrtenbuch rückwirkend zu schreiben?

An die Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich denke ich bin nicht der Einzige, der sein Fahrtenbuch vielleicht manchmal etwas schleifen lässt. Klar, gibt es Berichte bei der Arbeit, welche eine völlige Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Fahrt bieten, wodurch ich mein Fahrtenbuch auch nachträglich schreiben kann, aber das ist natürlich eine schwere Arbeit.

Zukünftig werde ich mir wohl einen Fahrtenbuchstecker besorgen, um es in Zukunft einfacher und regelmäßig zu haben, jedoch hätte ich gerne eine Erleichterung meines Fahrtenbuches beim nachträglichen Schreiben. Vor einiger Zeit habe ich mal gehört, dass es wohl ein Programm gibt, in welches ich Adressen eingebe, die wirklich gefahrenen Kilometer eintrage und der mir daraus ein fahrtenbuch erstellt, welches dann auch vom Finanzamt anerkannt wird. Das wäre wirklich sensationell. Wenn jemand von euch eine Idee hat oder ein Programm kennt, würde mich das wirklich erfreuen.

Egal ob es ein einziges Programm ist, oder jemand die Idee hat das es ein Programm gibt was das kann und dann das Fahrtenbuch in eine Exceltabelle überträgt und ein zweites Programm aus einer Exceltabelle in ein Fahrtenbuch zum Ausdruck überträgt was wiederum vom Finanzamt anerkannt wird.

Das wäre wirklich sensationell. Auch wenn die Programm Geld kosten, ist das kein Problem.

Vielen Dank

Software, Steuern, Microsoft Excel, Programm, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Fahrtenbuch, Lohnsteuerjahresausgleich
Catering zuhause als Repräsentationsaufwendungen?

Hallo,wir haben letztes Jahr geheiratet. Da wir "nur" 1 Jahr Vorlaufzeit bei der Planung hatten, waren alle bereits alle Orte an denen wir gerne gefeiert hätten ausgebucht. Unser Caterer machte uns den Vorschlag, die Feier bei uns zuhause abzuhalten. Das war zwar nicht unsere erste Wahl, aber er hatte noch den Wermutstropfen, dass die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß 35a EStG absetzbar wären, weil die Dienstleistung ja bei uns zu Hause erbracht wurde. Erst mal logisch und wenn man den Sachverhalt googelt, wird dieses Vorgehen auch bestätigt.Das Finanzamt hat das nun mit folgender Begründung abgelehnt: Nach Par. 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen "die mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen (sog. Repräsentationsaufwendungen)“ steuerlich nicht abzugsfähig. Der private Anlass Hochzeit ist für den Sachbearbeiter ein Indiz für eine derartige Aufwendung.Ich muss schon sagen dass ich von der Kreativität des Finanzamts verwundert, und über die Dreistigkeit verärgert bin, als hätten wir unseren Hochzeitsgästen eine Torte, Kaffee und ein Abendessen angeboten, um unser gesellschaftliches Ansehen zu verbessern. In meinen Augen könnte man diese Willkür beliebig bei fast jeder haushaltsnahen Dienstleistung anwenden. Eine Putzfrau oder ein vom Landschaftsgärtner gemachter Vorgarten können auch dem gesellschaftlichen Ansehen dienen.Hat einer von euch schon derartige Erfahrungen gemacht, ein verwertbares Gerichtsurteil oder eine treffende Gegenargumentation für mich?Schon mal vielen Dank!Peter

Steuererklärung, Einkommenssteuer
Finanzamt fordert Nachweis und Belege - Was wenn ich diese nicht erbringen kann?

Ich habe wie so viele meine Einkommenssteuererklärung 2015 gemacht, da man als Student ja Vorteile draus Ziehen kann. Das ganze habe ich über studensteuererklärung.de gegen Bezahlung gemacht, da einem dort vieles vorgeschlagen wurde. Dabei habe ich unter anderen wie empfohlen Fahrten zur Bibliothek meiner Universität sowie Lerngemeinschaften angebeben. Außerdem auch wie empfohlen Fahrten zu meinem Praktikumsbetrieb, wobei dieser 300km entfernt war und ich 10 Fahrten insgesamt dorthin hatte (mit Zug und teilweise mit Auto). Weiterhin habe ich Telefonkosten angegeben. Nun habe ich eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Ich soll sämtliches Nachweisen bzw. jeweils eine Aufstellung meiner Fahrten abgeben.

Ich weiß nicht mehr genau an welchem Tag ich zb. in die Unibibliothek gefahren bin. Dies war an unterschiedlichen Wochentagen, daher hatte ich 1 Tag pro Woche angegeben. Wollen die jetzt ganz genaue Daten der Tage haben ? Was ist, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringen kann ? Bei meinem Praktikum soll ich zb. neben der Aufstellung der Fahrten auch eine Bescheinigung vom Praktikumsgeber vorlegen : Ist damit der allgemeine Praktikumsnachweis gefragt oder die Bescheinigung meiner Fahrten vom Arbeitgeber??? Letzteres wäre ja wirklich ne Tour...

Neben der Fragen ist meine Hauptfrage eigentlich diese: Was passiert, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringe? Werden diese Sachen dann einfach nicht berücksichtigt? Oder kann es sein, dass sie mir dann wegen vermeintlicher Falschangabe Betrugsversuche unterstellen?? Wie gesagt, ich habe keine falschen Angaben gemacht, es ist für mich nur sehr schwierig, teilweise Fahrten zu rekonstruieren oder einen Nachweis vorzulegen.

Eine Weitere Frage wäre folgende : in einem Semester habe nicht ich den Semesterbeitrag überwiesen, sondern meine Mutter (da eine Frist eingehalten werden musste und ich nicht genug Geld auf dem Konto hatte). Kann dies trotzdem Steuerlich von mir angesetzt werden oder geht das nicht, da das Geld nicht von meinem Konto, jedoch aber in meinem Auftrag überwiesen wurde (wie kann ich das nachweisen?). Vielen Dank schonmal

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Student, estg
Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE

Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.

Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.

Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.

Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.

Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.

Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Nebenjob, Beamte, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Zusatzverdienst
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Stundung der Einkommenssteuer abgelehnt, was tun?

Hallo,

was kann man tun wenn die Stundung der EKS abgelehnt wurde? Man ist nach der Ablehnung direkt zum Finanzamt um mit ihnen zu reden, das man die Schuld bald beglichen hat ( Kontopfändung läuft ) und alles was verdient wird, kommt auf dieses Konto. Man lebt von ALG2 zur Zeit, da dies nicht die einzigen Schulden beim Fiskus sind. Die lassen sich auf nichts ein und wollen eine BWA sehen. EIne BWA kostet Geld was nicht da ist. Es handelt sich lediglich um 4000 EUR EKS. Das Finanzamt weiß auch das man von ALG2 lebt. Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.

Was kann man in dieser Situation tun? Die EKS ist in ca. 3 Wochen bezahlt aber dann wird es wohl zu spät sein. Es wurde eine Stundung und Ratenzahlung beantragt und abgelehnt. Wegen der Gewerbesteuer war auch schon ein Gerichtsvollzieher hier und konnte nicht pfänden weil es hier nix zu pfänden gibt. Das Amt weiß also das absolut kein Geld vorhanden ist. Man will ja bezahlen aber es gibt einige extreme private Probleme die erst dazu geführt haben, das man nicht bezahlen kann sowie kurzzeitige Krankheit und kurzzeitige schlechte Auftragslage. Es kamen zudem 2 Leistungsbescheide im Dez. letztes Jahr von 2 Jahren die sofort bezahlt werden sollten und einer wurde auch bezahlt, für den anderen reichte das Geld nicht mehr. Die Auftragslage ist wieder sehr gut und daher soll das Gewerbe bestehen bleiben.

Habt ihr ne Idee was man tun kann?

Einkommenssteuer, Finanzamt, Vollstreckung
Steuerberater lässt sich Zeit mit Steuererklärung- was kann ich tun?

Hallo zusammen, ich versuche es kurz und präzise:es geht um die Steuererklärung für 2012 die ich durch einen Steuerberater machen lasse,( ich bin selbständig). Ich bin dort seit drei Jaren Mandant.Alle erforderlichen Unterlagen habe ich Anfang Dezember 2013 ( Jaaa- ich weiß, sehr spät) meinem Steuerberater überlassen.Er sagte mir, es könne sein, dass die Erklärung erst Anfang Januar fertig wird, da er ein hohes Arbeitsaufkommen hat, weil viele Leute ihre Unterlagen erst jetzt eingereicht haben. Ende Januar habe ich dann mal nachgefragt, da hieß es dann es würde Mitte Februar werden... nun ist bald März und er arbeitet laut eigener Aussage immer noch daran... Dazu sei gesagt, dass er alle Unterlagen vorsortiert und chronologisch geordnet, abgeheftet und aufgeklebt von mir erhält und sich der Arbeitsaufwand bei einem Unternehmen das lediglich Rechnungen stellt und außer Portokosten keine zusätzlichen Ausgaben hat, in Grenzen hält.

So, mir ist natürlich klar, dass ich die Unterlagen verdammt spät im Jahr eingereicht habe, aber das das jetzt noch ganze zwei Monate dauert ... wie kann ich meinem Steuerberater Dampf machen? Darf er sich überhaupt so lange Zeit lassen? Es ist nämlich eine große Kanzlei und ich bin mit 50.000€/ Jahr wohl eher ein kleiner Fisch für ihn...

Meine Frage lautet also: darf er sich soviel Zeit lassen, wenn ich dort schon Mandant bin und er die Unterlagen auch angenommen hat ( also den Auftrag zu Steuererklärung)?

Ganz lieben Dank für eure Hilfe!

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuerberater
Vollstreckungsankündigung Finanzamt wg. verspäteter Abgabe EkSt-Erklärung

Hallo zusammen

ich habe meine EkSt-Erklärung 2011 erst Mitte Februar 2013 beim FA abgegeben. Zuvor habe ich seit Oktober 2012 auch 2 Aufforderungen zur Abgabe erhalten und immer um Fristverlängerung gebeten und auch erhalten. Dann kam eine Mahnung und auch die Ankündigung von Zwangsgeld und dass Vollsteckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ich es nicht bezahle. Mitte Februar habe ich die Erklärung abgegeben und habe nun vom FA eine Vollstreckungsankündigung für die 150€ erhalten. Mein Vorgang wurde wohl noch nicht bearbeitet. Ich weiß, ich weiß...ich hätte die auch früher abgeben können. Zumal ich, nachdem ich vor 9 Jahren ein Haus gebaut hatte und eine der beiden Wohnungen vermietet habe, jedes Jahr eine Erstattung von ca. 1500-1700€ habe. Auch für 2011 ist das so. Es klingt für mich nur absurd, dass ich dafür das mich mir meine zuviel gezahlte Steuer, noch nicht zurückgeholt habe auch noch mit 150€ Zwangsgeld belangt werde..... :-( Der Staat konnte immerhin ein ganzes Jahr damit "wirschaften" und dafür soll ich nun bestraft werden... Meine Frage nun: Soll ich die 150€ zahlen oder wäre das mit Abgabe der (wenn auch verspäteten) Steuererklärung hinfällig? Da ich jetzt auch noch 2 Wochen in Urlaub war, hab ich nur noch bis 18.3 Zeit, sonst --Pfändung. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank.

Ciao Sylvia

Einkommenssteuer, Finanzamt, Zwangsgeld

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