Arbeitgeber behält Trinkgeld ein um dies aufzuteilen, gibt es aber nicht an die Mitarbeiter, für die es bestimmt ist, weiter?

Ich arbeite in der Gastronomie. Mit der Abrechnung meiner Umsätze lässt unser Arbeitgeber uns Prozente vom Trinkgeld für die Bar, Küche und Restaurantleitung abgeben.

1% für die Bar

0,5% für die Küche und

0,5% für die Restaurantleitung

Sprich bei 1000 € Umsatz, verlangt er eine Abgabe von 10€ für die Bar, 5€ für die Küche und 5€ für die Restaurantleitung, die er selbst ist, allerdings nie selbst anwesend im Restaurant.

Bei einem geschätzten Monatsumsatz 100.000 € entspricht dies 1000€ für die Bar, 500€ für die Küche und 500€ für die Restaurantleitung.

An und für sich schon ein Unding die Servicekräfte Trinkgeld abgeben zu lassen für eine Restaurantleitung, die NIE im Laden ist.

Noch dazu wird das Trinkgeld, das von den Servicekräften abgegeben wird, nicht in der vollen Höhe an die Bar- und Küchenmitarbeiter weitergegeben. Lediglich ein geringer Bruchteil wird ausgezahlt. Bei Gesprächen mit den jeweiligen Bar- und Küchenmitarbeitern kam heraus, dass manche nie Trinkgeld bekommen haben und andere lächerliche 15€ oder mal 30€ an Anteil am Gesamttrinkgeld. Die Rechnung geht nie und nimmer auf.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es eine Möglichkeit das bezahlte Trinkgeld zurückzufordern, da es keine schriftliche Vereinbarung über die Trinkgeldabgabe gibt. Lediglich auf den Abrechnungszetteln ist die Abgabe aufgeführt.

Und wie verhält es sich mit der Steuer? Müsste mein Arbeitgeber das Trinkgeld als Einnahme versteuern, wenn er es unrechtmäßig nicht weitergibt?

Recht, Arbeitsrecht, Einkommenssteuer, Gastronomie, Vereinbarung, Steuerhinterziehungen , Wirtschaft und Finanzen
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