Ebay kleinanzeigen steuern?

6 Antworten

Die Gier des Staates ist unendlich.

Das FA wird von einem Verkauf ausgehen.

Solange du nicht gewerblich, also mit Gewinnerzielungsabsicht und/oder Mengen oder Neuware verkaufst kann es steuerfrei sein.

Im Zweifel klärt das dann ein Richter mit einem Urteil.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Aber ja es kann durchaus möglich sein das du in 2024 dazu Stellung beziehen muss

Verkaufst Du Sachen, die Du weniger, als 6 Monate besessen hast und hast Du mit denen einen Gewinn erzielt?

Ich denke, das Finanzamt wird Wege und Mittel haben, Verkäufe erkennen zu können. Ja.

Viel wichtiger ist, dass Du selbst Unterlagen bereit hältst, sollte sich ein Prüfer bei Dir einfinden.


Futurejumpe 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 08:39

Früher konnte man immer verkauft anklicken heute geht nur noch löschen

anTTraXX  16.02.2023, 09:29
@Futurejumpe

Dann hast du ja deine Antwort, denn wird eK dies genau so dokumentieren und lieber 1x zu viel melden als nachher zu Kasse gebeten werden.

Dem Finanzamt ist es im Zweifelsfall egal, ob da tatsächlich etwas verkauft wurde oder nicht. Du bist dann in der Pflicht, den Nichtverkauf zu beweisen, sonst wird einfach ein Verkauf angenommen.

Entsprechend solltest du deine Verkäufe gut dokumentiert irgendwo sichern, damit du diese belegen kannst.


gruftie1956  17.05.2023, 08:37

Das mache ich seit Januar tatsächlich