Vollstreckungsankündigung Finanzamt wg. verspäteter Abgabe EkSt-Erklärung

Hallo zusammen

ich habe meine EkSt-Erklärung 2011 erst Mitte Februar 2013 beim FA abgegeben. Zuvor habe ich seit Oktober 2012 auch 2 Aufforderungen zur Abgabe erhalten und immer um Fristverlängerung gebeten und auch erhalten. Dann kam eine Mahnung und auch die Ankündigung von Zwangsgeld und dass Vollsteckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ich es nicht bezahle. Mitte Februar habe ich die Erklärung abgegeben und habe nun vom FA eine Vollstreckungsankündigung für die 150€ erhalten. Mein Vorgang wurde wohl noch nicht bearbeitet. Ich weiß, ich weiß...ich hätte die auch früher abgeben können. Zumal ich, nachdem ich vor 9 Jahren ein Haus gebaut hatte und eine der beiden Wohnungen vermietet habe, jedes Jahr eine Erstattung von ca. 1500-1700€ habe. Auch für 2011 ist das so. Es klingt für mich nur absurd, dass ich dafür das mich mir meine zuviel gezahlte Steuer, noch nicht zurückgeholt habe auch noch mit 150€ Zwangsgeld belangt werde..... :-( Der Staat konnte immerhin ein ganzes Jahr damit "wirschaften" und dafür soll ich nun bestraft werden... Meine Frage nun: Soll ich die 150€ zahlen oder wäre das mit Abgabe der (wenn auch verspäteten) Steuererklärung hinfällig? Da ich jetzt auch noch 2 Wochen in Urlaub war, hab ich nur noch bis 18.3 Zeit, sonst --Pfändung. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank.

Ciao Sylvia

Einkommenssteuer, Finanzamt, Zwangsgeld
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.