Hausfriedensbruch und Einfriedungspflicht?
Unser Nachbar betritt über die offene Seite seines Grundstückes das unsere. Laut brandenburgischem Nachbarschaftsgesetz muss unser Nachbar diese rechte Seite einfrieden. Dies tut er auch nach Aufforderung nicht und betrat dann unser Grundstück um sich umzuschauen. Besteht trotzdem Hausfriedensbruch? Oder nur ein Unbefugtes Betreten ? Er hält sich ja nicht daran einzufrieden.
2 Antworten
Die Einfriedung ist notfalls auf dem Klageweg zu erzwingen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es nicht einfacher wäre, selbst einzufrieden, auch wenn das mit Kosten verbunden wäre. Je nach Länge der gemeinsamen Grenze ist das nicht gerade billig.
Besteht trotzdem Hausfriedensbruch?
Nein.
Oder nur ein Unbefugtes Betreten ?
Ja. Da das Grundstück eben nicht eingefriedet ist, kann man auch keinen Hausfrieden brechen.
warum dein Nachbar,
dein Grundstück, deine offene Stelle, bau da nen Zaun hin ;) schon ist Ruhe
Laut brandenburgischem Nachbarschaftsgesetz muss unser Nachbar diese rechte Seite einfrieden
wieso ER; und nicht ihr??
4 Wenn an einer Grenze beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden. §28
Warum sollen wir Geld ausgeben, wenn er dazu verpflichtet ist?