Zaun bei Mittelgrundstück?

2 Antworten


kerstinwalther 
Beitragsersteller
 22.05.2021, 11:56

Ehrlich gesagt, bin ich kein bisschen schlauer (wir haben keinen Nachbarschaftsstreit, sondern ein sehr gutes Verhältnis)

Für welchen Zaun ist der Eigentümer des Mittelgrundstücks zuständig ?

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florestino  22.05.2021, 16:14
@kerstinwalther

In Thüringen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist.

D.h. es gibt in Thüringen keine generelle Regelung, dass etwa jeder für die rechte Seite seinen Grundstücks zuständig ist, wie man das in anderen Bundesländern oft findet.

Wenn du eine Einfriedung zu diesem Mittelgrundstück haben möchtest, musst du diese selbst vornehmen und bezahlen, es sei denn, von dem Grundstück geht eine Beeinträchtigung aus, die den Nachbarn verpflichten würde, einen Zaun zu errichten, um diese Beeinträchtigung von deinem Grundstück fernzuhalten.

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kerstinwalther 
Beitragsersteller
 26.05.2021, 08:40
@florestino

Den Zaun gibt es schon, allerdings ist unklar, wer den errichtet hat

Das Problem: er fällt nach und nach um, ist also sehr marode,

selbst wenn er nicht neu errichtet werden sollte, wer ist für den 'Rückbau' zuständig

es ist allerdings so, dass das am Mittelstück rechts angrenzende Grundstück

sehr verwildert ist, Bäume umfallen Unkraut wuchert etc.

auch hier kein Streit, auf Grund der Größe dieses Grundstücks ist allerdings

davon auszugehen, dass der Zaun schneller umfällt, als der jetzige Eigentümer

sein Grundstück in Ordnung bringen kann

Danke

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florestino  26.05.2021, 13:32
@kerstinwalther

Kann man ausmachen, auf wessen Grundstück der Zaun steht? Wenn der Nachbar allerdings generell kein Interesse an einem neuen Zaun hat, müsst ihr wohl auf eurem Grundstück selbst einen Zaun bauen.

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Du musst wissen, wem die einzelnen Grundstück gehören. Diesen Eigentümern gehören auch die Zaunstücke. Wie die genauen Eigentumsverhältnisse sind, weiß das Grundbuchamt, das Einblick gewähren muss.