Hallo ;o) Brauche unbedingt einen Rat... im Miervertrag steht volgendes: " Die Vertragspartner streben ein längefristiges Miietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften...."

Bedeutet das, dass wir so ziemlich gar nicht der Mieter kündigen können? Was für Möglichkeiten Bleiben uns?

Vielen Dank im Voraus