Doppelter Bandscheibenvorfall - Verbeamtung?

Moin, ich habe mit 19 Jahren leider einen doppelten Bandscheibenvorfall erleiden müssen und ich musste zwei Mal operiert werden, September 2021/ Januar 2022 (Die Ärzte waren sehr zögerlich zwei Vorfälle auf einmal zu richten).

Ich bin wieder fit und sehr sensibilisiert worden im Bereich "Rücken". Ich trainiere auch täglich meinen Bauch und den Rücken + Dehnübungen für den Hüftbeuger etc. Ich weiß, worauf ich zu achten habe und so weiter..

Mein Abitur bestehe ich jetzt auch ohne weitere Probleme und bin allgemein nicht schlecht in der Schule.

Ich habe mich im vergangenen Jahr auf ein Duales Studium in der Steuerverwaltung beworben und soll im September 2022 zum Beamten auf Probe ernannt werden. Es hat auch alles geklappt und das Finanzamt hat erahnen lassen, dass die mich sehr sehr gerne im "Team" haben wollen. Allerdings soll ich im April zum Amtsarzt... und ich weiß nicht, wo die Reise hingeht.

Mir ist klar, dass hier Niemand die Zukunft vorher sehen kann. Aber wie stehen die Chancen, im wissen, dass ich wieder auskuriert bin, Sport machen kann und auch keine sonstigen Probleme bereite (Nicht übergewichtig etc.), dass ich da durch komme?

Der Amtsarzt macht mir persönlich mehr zu schaffen als das Abitur. Aber ich würde mich gerne über realistische Einschätzungen (ohne Rücksicht) freuen, damit ich vielleicht schon frühzeitig weitere Alternativen schaffen kann.

Viele Grüße

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Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
duales Studium, beamtenrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was darf mein duales Studium verlangen?

Ich arbeite seit ein paar Monaten bei einem lokalen billiganbieter für fitnessstudios. Vor ein paar Wochen wurde ich zu einer promoaktion geschickt wo wir auf einem öffentlichen Platz Kontaktinfo zu potentiellen Mitgliedern sammeln sollten. Im Normalfall wird dies zu 2. Unternommen aber dieses Mal war ich alleine, da wir zu wenige waren. Nach 2 Stunden aus meiner 8 Stunden Schicht bin ich zurück gegangen, weil ich alleine den psychischen Druck nicht ausgehalten habe, von Leuten angeschissen zu werden, dass wir sie doch endlich in ruhe lassen sollen (wir sind seit mindestens einem monat täglich dort) oder ähnlichem. Als ich zurück war, hab ich dem Chef direkt bescheid gesagt, welcher sehr wütend war und direkt gesagt hat, dass ich wahrscheinlich gekündigt werde, was ich verstehen kann, weil ich ja nicht alles machen kann, was sie scheinbar von mir brauchen. Danach hab ich den Tag wie normalerweise vor Ort zusenden gearbeitet.

Anstatt der Kündigung wurde mir eine Schriftliche Mahnung für arbeitsverweigerung in die akte gemacht, welches ich nicht verstehe. Mein Problem hiermit ist, dass mir von einem gewerkschaftsvertreter gesagt wurde, dass dies KEINE Verweigerung sei. Seine Gründe waren:

1. Dass ich (jemand der in Behandlung für psychische Instabilität ist) nie hätte alleine zu sowas gezwungen werden dürfen.

2. Dass aus meinem Arbeitsvertrag nicht Einsichtig wäre dass ich überhaupt sowas machen müsste. Er verglich es mit einer Kellnerin von der verlangt wird, dass sie sich wie bei hooters kleidet obwohl es in der Branche nicht üblich ist und es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er meinte, dass in meiner Stadt wir das einzige Studio wären welches überhaupt promo macht und es auch sonst nicht besonders üblich in der Industrie ist und dass es somit nicht unter generell zu erwartende Sachen fallen würde.

Meine Frage ist also, ist das ganze so legal? Ist das arbeitsverweigerung? Sollte ich dagegen vorgehen? Ich habe Angst am Ende meiner Probezeit einfach gekündigt zu werden aber gleichzeitig muss ich doch da rechtlich irgendeinen Schutz haben, oder? Sonst könnten ja auszubildende permanent ausgenommen werden...

2. Frage, gibt es irgendwo einen Leitfaden, wo ich sehen kann, was mein Ausbilder von mir in meiner Branche verlangen kann, ohne es separat zu erwähnen?

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Duales Studium: Wie Praxispartner finden und erklären, dass man eine Praxisstelle braucht?

Ich studiere bald als Duales Studium Soziale Arbeit, ich brauche kur noch eine Praxisstelle.

5 Berwerbungen an verschiedene Jugendämter abgeschickt, alle kamm als Absage, dass man kein Peaktikum anbiete, wieder an mich zurück.

Dann habe ich eine an die Kita von neben an geschickt, wo ich schon diverse (min. 5) Schulpraktika und Praktika im Rahmen meiner Ausbildung absolviert hatte und die kennen mich auch, da diverse Familienmitglieder dort die Kita besucht hatten.

Die dachten es handele sich um eine normales Praktikum (Vorpraktikum, welches man Hochschule vor Studienstart vorweisen muss oder so). Ich habe denen gesagt, dass ich ein Duales Studium mache und das ich eine Praxistelle dafür brauche, welche mich die ganze Studienzeit beschäftigt, laut Studienplan wären wir Mo., Di. und Mi. im Betrieb, bzw. in diesem Fall in der Kita u d Do. und Fr. wäre ich am Studieren und nach dieser Aussage wussten die auch nicht mehr, was was ist. Mir wurde gesagt es wird nochmal mit der Chefin abgesprochen und ich solle mich nochmal melden.

Ich denke dass alle dachten es wäre nur ein kurzes Praktikum oder so, wie kann ich denen das Mitteilen, das dies die ganze Studienzeit andauert, also ca. 3,5 Jahre.

Ich weiß selbst nicht mehr wie ich denen das erklären soll, bin gerade selbst verwirrt, ist das jetzt ein normales Praktikum wo ich dann z.B. wie ein Schulpraktikum dort arbeite für die 3,5 Jahre oder mache ich dort ne Ausbildung, wo ich dann 3 Tage die Woche in der Kita bin und anstatt Berufsschule dann 2 Tage im Studium bin. Bin gerade echt am verzweifeln.

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