Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?
Guten Abend, liebe Community!
Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.
Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.
Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?
Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.
Eine Sache noch:
Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland
LG und danke für eure fundierten Antworten!
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Keine Frage für eine Abstimmung - wie so oft: es kommt drauf an. Bei einer kleinen Kommune könnte ich mir vorstellen, dass diese nur nach Bedarf ausbilden und es hauptsächlich auf dein Prüfungsergebnis und "die Chemie" ankommt.
Aufstieg - kommt auf deine Beurteilung an, das Budget, die Konkurrenz in der Gruppe - und bei Gemeinde oft noch auf die Stellenbewertung. Manchmal schreibt auch die Kommunalaufsicht Wartezeiten in der Gruppe vor.
A 13 - ist vermutlich mit Führungsaufgaben verbunden.
Mit persönlicher Erfahrung kann ich dir nicht dienen. Der Verwaltungsbeamte gehobener Dienst den ich kenne - wartet nun seit 2 Jahren auf seine A10 - im Landesdienst.
Ich danke dir für deine Antwort - für beide!
Mit den Überstunden meinte ich dabei eher, ob regelmäßig welche (wöchentlich) anfallen und wenn ja, wie viele. Durchgehend, oder in der Regel gleichmäßig verteilte Stunden, wären mir lieber, als viele Überstunden und dafür dann ein/zwei Wochen auf halber Fahrt, um die Überstunden abzufeiern, das meinte ich damit.
Leider hat die entsprechende Stadt online keine Einsichtsmöglichkeiten in den Stellenplan der Stadt.
Was das Verfahren angeht: das hoffe ich auch. Zugute halten könnte man, dass der Staatsanwalt der Meinung war, dass die 100 Euronen gerechtfertigt waren, sodass hier eventuell, ohne es schönzureden, das Vergehen kein „Klopper“ war. Ich betone es nochmal - wir sind ja im Internet: ich möchte es nicht verharmlosen, man soll es auch nicht tun. Es hätte auch können anders ausgehen.
Die Stelle wurde übrigens Mitte Dezember ausgeschrieben, Frist ist Ende Januar. Ich habe mich Anfang Januar beworben, via E-Mail (war gewünscht). Nicht über ein Portal, sondern über die Mail-Adresse der Stadt. Bis jetzt kam noch nichts, nicht einmal eine Bestätigung für den Erhalt. Ich hoffe, dass es damit zu tun hat, dass Antworten erst nach der Bewerbungsfrist rausgehen.
Mit der Verteilung der Stunden und der Einteilung deiner Arbeit hängt viel von dir selbst ab.
Kommst du in einenBereich in welchem Fristen zu beachten sind - bestimmt dein Arbeitstempo und die Anzahl der eingehenden Anträge deine Stunden.
Zu bewegen- gibt es immer etwas. Manche sehen die Arbeit, manche machen die Augen zu.
Unsere Personalabteilung gibt auch keine Eingangsbestätigung, höchstens wenn eindeutig zu erkennen ist, dass die Unterlagen technisch bedingt nicht sauber übermittelt wurden.
Ansonsten - irgendwann eine Einladung, vielleicht zunächst für einen Test. Wann Absagen verteilt werden- weiß ich nicht so genau , aber ich denke erst bei Abschluss des Verfahrens.
Danke für deine Antwort. Ich gehe davon aus, dass nach Bedarf ausgebildet wird, eine Garantie ist das natürlich nicht, aber es würde erleichtern, zu wissen, wie die Übernahmequote in diesem Berufsbild denn ungefähr aussieht.
Ja, die Kriterien kenne ich. Führungsaufgaben können auch A12 sein, selten auch A11.
Also hat dein Bekannter vor 6 Jahren das Studium beendet und wartet seit zwei Jahren darauf. Ist seine Stelle mit einer höheren Besoldung bewertet und er wartet lediglich auf „seine“ Beförderung innerhalb dieser Stelle?
Wie sieht denn seine Work-Life-Balance aus? Wie sind seine Arbeitszeiten und wie regelmäßig und umfassend seine Überstunden?
Bei uns sind die Stellen nicht bewertet - aber budgetiert und vor Wahlen müssen erst die A 15 aufwärts bedient werden- man weiß ja nicht was kommt.
Work Life- ziemlich gut nach meiner Einschätzung
Überstunden - in seinem Bereich punktuell mehr, aber meistens individuell steuerbar , alles was beim Vollzeitbeschäftigten über 40 Stunden geht- muss innerhalb eines Jahres abgebaut werden.
Wobei Gemeinde und Landesdienst hier nicht vergleichbar sind. Bei der Gemeinde kann es je nach Tätigkeit vorkommen, dass du auch mit zur Gemeinderatssitzung musst.
Arbeitzeit- Gleitzeit zwischen 06.30 bis 18.00 Uhr mit Kernzeit zwischen 08.30 und 15.15 Uhr.
Grundsätzlich zumindest für meine Region - auf eine Verwaltungsstelle bis zu 70 Bewerbungen, im technischen Bereich maximal 10, im handwerklichen Bereich - irgendwo dazwischen.
Hallo,
Als Diplom-Verwaltungswirt wirst du vermutlich kein Beamter, außer du kriegst eine relativ kleine Stadt, die dich vielleicht nimmt.
A13 halte ich hier aber nicht für realistisch.
Hallo Julian, danke für deine Antwort. Die Stadt ist relativ klein (knapp 20.000 Einwohner). Das duale Studium ist bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf im gehobenen Dienst. Ich spreche nicht von einer Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter. Die Übernahme wird aller Voraussicht nach schon geschehen, die Frage ist nur, ob als Beamter oder Angestellter. Es würde in jedem Falle wenig Sinn machen, das Studium im Beamtenanwärterverhältnis zu durchlaufen, wenn die Stadt zumindest nicht in der Regel (!) das Ziel der Verbeamtung verfolgt. Hast du selbst den Weg eingeschlagen und sprichst aus Erfahrungen?
Ich mache zur Zeit die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten auf Kommunaler Ebene in etwas größeren Verhältnissen (1000+ Mitarbeiter). Bei uns steigt man durch das Studium auf die Entgeltgruppen E9 bis ca. E12. Eine Verbeamtung bekommt man damit aber nicht und das ist ohne eine Berufserfahrung von 6+ Jahren & höhere Stelle hier auch nicht möglich.
Absolvieren die Studenten (nicht die Azubis!), die das duale Studium zum Diplom-Verwaltungswirt durchlaufen, dieses Studium in deinem Kommunal-Amt im Angestelltenverhältnis oder ebenfalls als Beamte auf Widerruf? Wenn diese schon während des Studiums „nur“ angestellt sind, macht das Sinn. Wenn diese während des Studiums allerdings, wie hier im Saarland, dieses als Beamtenanwärter durchlaufen, verstehe ich den Sinn nicht, das Studium im Anwärterverhältnis anzubieten. Um welches Bundesland handelt es sich denn?
Noch eine Ergänzung: zu meinem erwähnten Sachverhalt - ich habe gerade auf deinem Profil deine „Experten-Fachgebiete“ gesehen - kannst du zu dieser, mit dem Mofa, eine Aussage machen?