IU Hochschule kann man im Nachhinein abbrechen?

3 Antworten

Ich kann leider nur für das "Fernstudium" beantworten. Ich habe nun 3 Jahre fleißig eingezahlt und bisher nur 79 ECTS erreicht (da ich in Start-ups und als Freelancer nebenbei noch Vollzeit tätig war). Da das Studium mir nichts Neues beibringt, wollte ich es abbrechen - in der Hoffnung auf Rückzahlung der nicht genutzten Kurse (sollten dann etwa 50% sein). Habe mit dem Sekretariat geschrieben. Antwort: KEINE RÜCKZAHLUNG!

Bekannte und Freunde von mir, die einst bei der IU studierten haben auch abgebrochen, da die Leistung einfach nicht stimmte. Hoffe, das hilft. Anbei noch der Screenshot der Mail.

Bild zum Beitrag

Seit bei der Anmeldung zum Studium an der IU bitte zu 100% sicher, ob ihr das machen möchtet. Lasst euch von den "kurzfristigen" Angeboten der IU - die btw. schon seit über 3 Jahren durchgehend gelten - nicht beeinflussen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
 - (Bachelor, Hochschule, duales Studium)

Du kannst natürlich auch dann noch kündigen. Allerdings mit Frist und du zahlst alle Kurse, die du bis dahin gleistet hast/ bzw. die Semesteranzahl und vermutlich noch eine Verwaltungsgebühr. Aber ja, eine Kündigung führt shcon dazu, dass du sptäere Semesterbeiträge nicht mehr zahlen musst bzw. schon bezahlte Leistungen, die du nicht in Anspruch genommen hast, zurückerstattet werden.

Dennoch kann man insgesamt sagen, dass du finanziell mit Verlusten raus gehst.

Zahlt bei einem Dualen Studium nicht der Arbeitgeber?


cocohere 
Beitragsersteller
 05.07.2023, 14:43

Hey, danke für deine Antwort.

Ja, mein Praxispartner wird diese Kosten übernehmen bzw sie werden mir abgezogen. Mein Gedanke war nur jetzt, wenn ich doch vielleicht mitten drin abbrechen möchte, ich einige Kosten auf mir sitzen habe sprich eventuell die nächsten Monatsgebühren oder sonstiges.

Rendric  05.07.2023, 14:45
@cocohere

Die Frage ist halt auch, welchen Vertrag du von deinem AG bekommst. Kann sein, dass er dir dann auch die gezahlten Kosten in Rechnung stellt. Allerdings müsstest du da prüfen, wie legitim das ist. Die Ausbildung muss der arbeitgeber tragen und solche Verträge a la du musst danach noch 2 Jahre bei uns arbeiten, sind juristisch ungültig.

Rubezahl2000  05.07.2023, 15:12
@cocohere
sprich eventuell die nächsten Monatsgebühren

Rechne eher damit, dass du alle bisherigen Studiengebühren zurückzahlen musst an das Unternehmen.

cocohere 
Beitragsersteller
 05.07.2023, 15:16
@Rubezahl2000

das kann tatsächlich sein?? Dass ich alle bis zum Zeitpunkt bezahlten Studiengebühren zurück zahlen muss? Bei mir wird es so sein, dass ich auf Papier die Ausbildung im Unternehmen mache, und die die Studiengebühren einfach von meinem Azubi Gehalt abziehen, dann müsste ich ja eigentlich nichts zurückzahlen oder?

Bei einem Dualen Studium zahlt normalerweise das Unternehmen (der Praxispartner) die Studiengebühren.

Wenn man das Studium abbricht, das wird normalerweise sehr teuer für Duale Studenten.
Die Studiengebühren, die das Unternehmen an die Hochschule gezahlt hat für alle bisherigen Semester, die müssen duale Studenten dann normalerweise an das Unternehmen zurückzahlen. Und das kann ein 5-stelliger Betrag sein.

Lies dir den Vertrag mit dem Unternehmen genau durch, wozu du verpflichtet bist im Fall eines Studienabbruchs.


cocohere 
Beitragsersteller
 05.07.2023, 15:18

Vielen Dank für deine Antwort! Bei mir wird das der Fall sein, dass ich im Unternehmen auf Papier eine Ausbildung mache, und sprich die Studiengebühren einfach von meinem Gehalt abgezogen werden. Dann wäre ich ja im Fall eines Studienabbruchs nicht verpflichtet zu zahlen, da ich sie grob genommen ja selber übernommen habe oder?

Lg

Rubezahl2000  05.07.2023, 16:16
@cocohere

Das solltest du besser noch mal ganz genau nachlesen in deinem Vertrag.

Bei einem Bekannten von mir war das so, dass er nach dem Abbruch des Studiums selbst aus seiner eigenen Tasche die Studiengebühren der vergangenen 2 Jahre an das Unternehmen zurückzahlen musste.

Für das Unternehmen war ja die ganze Aktion eine komplette Fehlinvestition und deshalb war es auch berechtigt, dass sie die Studiengebühren zurück verlangt haben - so wie es im Vertrag stand.