Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen waren zwei freundliche Ranger-Mitarbeiter bei mir im Haus, meinten in Halbpanik, es ginge um meinen Glasfaseranschluss und haben mir mehr oder minder erfolgreich einen VDSL250--Vertrag angedreht, mit der Zusatzinfo, das man für mich einen Glasfaseranschluss im Verteilerkasten reservieren würde.
Ich habe mich umentschieden - die Begründung steht unten- den Auftrag habe ich per Anruf auf dem Ranger-AB storniert, habe auch keinen telefonischen Datenabgleich bei Ranger vollzogen - wobei der "Witz" dabei noch jener ist, das die Nummer, die mich zwecks Datenabgleich und Kundenzufriedenheit versucht hat zu erreichen, wohl der gleiche Mitarbeiter ist, der den Vertrag aufgenommen hat, denn nach einer gescheiterten telefonischen Erstkontaktaufnahme binnen der 15 Minuten nach Verabschiedung klingelt es ein mal ohne das sich dabei jemand meldete (wohl, um für den Notfall einen erfolgten Anruf und somit einen Datenabgleich bei mir vorweisen zu können - ich habe ja das Gespräch angenommen, obwohl niemand zu hören war), danach wurde noch einmal angerufen, ich hob dabei nicht ab, weil mir die Rufnummer nicht bekannt war und ich vermutete, das das gleiche Spielchen nochmal stattfindet
Tags darauf klingelte es zwei mal an meiner Haustür und keine 20 Sekunden später das Festnetztelefon mit der gleichen Düsseldorf-Rufnummer die mich tags zuvor versucht hat zu erreichen, d.h. der Haustürverkäufer -selbst- wollte im Endeffekt mit mir einen Datenabgleich durchführen und zur Zufriedenheit des Verkäufers befragen. Das kann es nicht sein. Wenn überhaupt, erwarte ich in so einem Falle, das jemand, der von der ganzen Haustüraktion unabhängig ist, den Datenabgleich durchführt und die Zufriedenheit feststellt.
Da ich zusätzlich im Nachhinein herausfand, das VDSL nichts mit der Verfügbarkeit von Glasfaser zu tun hat und keinerlei Glasfaserausbaustufe in meinem Ort gegeben ist, frage ich mich ernsthaft, was das für Vermarktungsmethoden sind. Da werden Phrasen vom Haustürverkäufer geschwurbelt, das es ja um meine Steuergelder (zwecks Glasfaserausbau) ginge und ich somit ja auch ein Anrecht darauf hätte usw. und das, obwohl nichts von alledem stimmt.
Daher meine Frage: Solange kein Datenabgleich bei Ranger vollzogen wurde und ich auf dem Ranger-AB mein Widerrufsrecht geltend gemacht habe, sollte der Widerruf ja gültig sein und kein Auftrag an die Telekom-Vertragsstelle weitergeleitet werden, oder liege ich da falsch?
Vielen Dank!