Schufa oder ähnliches bei Kredit im Ausland (Polen)? Bitte lesen....

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kredite und Finanzen. Der Fall:

Ich bin Eigentümer einer Immobilie in Deutschland, und habe vor, diese im laufe diesen Jahres zu modernisieren (Dachbodenausbau). Hierzu wird ein Kleinkredit von ca. 5000 € Benötigt.

Des weiteren haben wir in den letzten Jahren von unserem Ersparten ein Haus in Polen gebaut (meine Frau ist gebürtige Polin). Hier sollen nun Möbel angeschafft werden. Dies sollte eigentlich auch über einen Kredit laufen (6000 €), den meine Schwiegermutter über die 0% Finanzierung eines ansässigen Möbelhaus beantragen wollte. nur bekommt sie keinen, da sie Rentnerin ist.

Da meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft hat, und auch noch in Polen gemeldet ist, möchte sie nun in Polen diesen Kredit auf ihren Namen beantragen. Laut der Bank stellt das (zumindest in Sachen Bonität) kein Problem dar.

Nun stellt sich aber die Frage, ob dieser Kredit in der Deutschen Schufa oder ähnliches auftauchen würde. Dies könnte dann evtl. dazu führen, daß es mit dem Modernisierungskredit für unsere Deutsche Immobilie schwieriger sein könnte.

Kennt sich jemand mit polnischen Krediten/ Darlehen aus? Ich weiß, im Grunde sprechen wir hier bei insgesamt 11.000 € über Peanuts, aber alles steht und fällt meist mit dem Schufa-Score bezw. der Anzahl der Kredite.

Schufa-Score liegt übrigens aktuell bei 98,9% aktuell läuft noch ein 30.000er Baukredit, und das Auto mit 5000 €.

Freue mich auf Antworten. Gruss

Kredit, Polen, bauen, Immobilien, Bausparvertrag, Darlehen, Schufa, Verzinsung
RSV nachträglich kündbar bei gleichbleibenden Zins?

Hallo, ich habe einen KFZ-Darlehnsvertrag inkl. Ratenschutzversicherung (RSV) direkt im Autohaus unterschrieben. Noch bevor ich mein Auto abholte, entschied ich mich, die RSV wieder aus dem Vertrag zu entfernen. Denn: " Die Anmeldung zur RSV ist nicht Voraussetzung für die Gewährleistung des Darlehns. Der Versicherungsbeitrag ist nicht im effektiven Jahreszins enthalten."

Nun meinte mein Autohändler, beim Widerruf der RSV würde sich der effektive Jahreszins meines Darlehns von 6,99% auf 8,49% erhöhen. Unterm Strich müsste ich dann mehr bezahlen als mit RSV.

Meine erste Frage: Ist das rechtlich möglich?

Und jetzt der Sachverhalt, der mir bis dato völlig fremd war: Mein Autohändler gab mir einen Tipp. Sollte ich meine RSV nach dem Abholen des Autos direkt bei der Bank widerrufen, würde ich weiterhin die 6,99% bezahlen und die Summe der Gutschrift würde sich auf die monatlichen Raten verteilen.

Zweite Frage: Wie lässt sich das erklären? Mischt sich das Autohaus bei der Zinshöhe ein? Entspricht die Aussage des Autohändlers der Wahrheit, oder möchte er nur dem Stress (der durch den Widerruf entsteht) als Vermittler zwischen mir und dem Versicherungsgeber aus dem Weg gehen? Nachdem ich das Auto abgeholt habe, müsste ich mich ja direkt ans die Versicherungsgesellschaft wenden.

Vielen Dank für eure Antworten!

Kredit, Versicherung, Autokredit, Darlehen, Restschuldversicherung, RSV
Darlehen/Kredit wird (fast) überall abgelehnt

Hallo,

Ich mal wieder... Ich hatte hier vor längerer Zeit schon einmal diesbezüglich gefragt. So langsam gehen mir aber die Ideen aus...

Ich benötige für Hardware ein gewisses Startkapital, dieses wollte ich mir über einen Kredit der KfW holen. Also habe ich alles fertig gemacht, Businessplan mit allen Anlagen etc. bin damit zur Hausbank (Sparkasse)... die hat abgelehnt.

Dann habe ich mich an die Raiffeisenbank hier vor Ort gewendet, diese hat auch abgelehnt. Grund hierfür war, das die Bank an einem Kredit der KfW zu wenig verdient. Gemessen am betriebenen Aufwand.

Dann habe ich noch über das Indaro Mikrofinanzierung GmbH & Co. KG versucht, die waren auch sehr nett, und boten mir 1000€ an, als "Probe Kredit", um festzustellen wie zuverlässig ich bin. Leider kann ich dem nicht zusagen, weil die Raten zu hoch und der Betrag zu niedrig sind. Und ich nicht über eine jahrelange Nachfinanzierung zu dem benötigten Betrag kommen möchte. Außerdem wurde mir eine längere Laufzeit als 2 Jahre nicht zugesagt.

Zu mir und meinen Verhältnissen. Mein Einkommen befindet sich im unpfändbaren Bereich, aber durch den Zuverdienst meiner Selbständigkeit kann ich moderate Raten (50-100€) ohne Probleme tilgen. Außerdem habe ich eine makelose Schufascore und der Betrag den ich benötige ist mit ca. 3000€ relativ gering.

Nun frage ich mich, was kann ich noch tun? da ich die Beiden mMn sinnvollsten Banken schon abgeklappert habe und die meisten Online-Kredite unseriöse abzocke sind weis ich gerade nicht weiter.

Die Verwendung des Betrags ist einfach, ich benötige einen ersatz Monitor der für Grafikbearbeitung geeignet ist und einen neuen PC. Da mein alter schon 6 Jahre auf dem Buckel hat und erste ernste Ausfallerscheinungen zeigt. Außerdem noch den ein oder anderen Bürobedarf und ggf. etwas davon als Rücklage. Da ich bereits mit meiner Selbständigkeit begonnen habe, kann ich mir den Ausfall nicht leisten...

Leider habe ich in meinem bekannten und familienkreis keine Chance auf finanzielle Unterstützung, selbst eine Bürgschaft stellt keine Option dar.

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SGB XII Genossenschaftsanteile darlehensweise; wie soll das gehen?

Hallo,

ich bin Empfängerin von Leistungen des SGB XII aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Ich bin 28 Jahre alt und auf der Suche nach einer kleinen Wohnung. Nun habe ich ein Brief mit einem Wohnungsangebot bekommen. So weit, so gut..

Jedenfalls steht jetzt im Brief, dass die Geschäftsanteile einer 2-Raum-Wohnung bei 2.400 Euro liegen. Beim Amt wurde mit dann heute mitgeteilt, dass es darlehensweise bezahlt werden würde. Meine Frage ist nun: Wie meinen die das? Also, muss ich da selbst etwas vom Regelbedarf abzwacken oder geht vom Regelsatz nur ein gewisser prozentualer Betrag ab, damit die das überhaupt auf diese Art und Weise handhaben? Ich verstehe das nicht so genau....

Außerdem zum Wohnungsangebot gehörend:

Wohnung: 52,10 m² Wohnfläche

Grundmiete: 245,00 Euro

Betriebskosten kalt: 55,00 Euro

Betriebskosten warm: 50,00 Euro

Gesamtmiete 350,00 Euro

Im Vergleich dazu nun das, was das Amt mir bewilligen würde ( in meiner Wohngegend ) :

Wohnung: 50m² Wohnfläche

Grundmiete: 225,00 Euro

Betriebskosten kalt: 61,50 Euro

Betriebskosten warm: 69,00 Euro

Gesamtmiete: 355,50 Euro

Nun meinte die nette Dame vom Amt, die Wohnung sei in der Grundmiete mit 20 Euro zu teuer und dementsprechend ungeeignet für mich. Scheinbar waren die 2,10 m² nich wirklich von großer Bedeutung, weil theoretisch wäre die Wohnung zu groß für mich alleine (wenn mans mal so betrachtet..).

Eigentlich hätte das Amt 5,50 Euro gespart wenn sie mir die Wohung geben würden. Als ich dort saß, ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohung, für die ich mich interessiere eigentlich um 5,50 Euro günstiger ist als das, was die sich eben vorstellen. Kann mir das bitte einfach mal jemand erklären ODER mir einen Ratschlag geben um doch noch an diese Wohnung zu kommen...

Miete, Darlehen, Finanzierung, Genossenschaftsanteile, Sozialamt, Sozialhilfe

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