Ich habe folgende Frage:

Und zwar bauen meine Frau und ich ein Haus auf dem Grundstück ihrer Eltern. Es soll vereinbart werden das im Falle einer Scheidung das Grundstück in Familienhand bleibt. Das Grundstück wird als Erbpachtgrundstück an uns weitergegeben.

Also ergibt sich folgende Situation:

  • Frau alleinige Erbbauberechtigte und somit alleine im Grundbuch
  • Beide sind Darlehensnehmer für das neu zu bauende Haus

Sollte es zu einer Scheidung kommen, stehe ich ja ziemlich mit heruntergelassener Hose da oder? Was sind meine Rechte und Pflichten? Wenn ich ausziehen sollte habe ich die ganze Zeit umsonst gezahlt, mir gehört das Haus nicht da dies mit dem Erbbaurecht also dem Grundstück verschmilzt und kann froh sein wenn ich aus dem Darlehensvertrag raus komme???

Sehe ich das richtig?

Sind verheiratet und haben nichts weiteres vereinbart also demnach Zugewinngemeinschaft. Hat das damit etwas zu tun das mir dann durch die Zugewinngemeinschaft auch trotzdem etwas gehört?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar da ich glaube in dem zwar nicht vorstellbaren aber möglichen Fall ziemlich benachteiligt zu sein!?!?