Hallo, ich habe einen KFZ-Darlehnsvertrag inkl. Ratenschutzversicherung (RSV) direkt im Autohaus unterschrieben. Noch bevor ich mein Auto abholte, entschied ich mich, die RSV wieder aus dem Vertrag zu entfernen. Denn: " Die Anmeldung zur RSV ist nicht Voraussetzung für die Gewährleistung des Darlehns. Der Versicherungsbeitrag ist nicht im effektiven Jahreszins enthalten."

Nun meinte mein Autohändler, beim Widerruf der RSV würde sich der effektive Jahreszins meines Darlehns von 6,99% auf 8,49% erhöhen. Unterm Strich müsste ich dann mehr bezahlen als mit RSV.

Meine erste Frage: Ist das rechtlich möglich?

Und jetzt der Sachverhalt, der mir bis dato völlig fremd war: Mein Autohändler gab mir einen Tipp. Sollte ich meine RSV nach dem Abholen des Autos direkt bei der Bank widerrufen, würde ich weiterhin die 6,99% bezahlen und die Summe der Gutschrift würde sich auf die monatlichen Raten verteilen.

Zweite Frage: Wie lässt sich das erklären? Mischt sich das Autohaus bei der Zinshöhe ein? Entspricht die Aussage des Autohändlers der Wahrheit, oder möchte er nur dem Stress (der durch den Widerruf entsteht) als Vermittler zwischen mir und dem Versicherungsgeber aus dem Weg gehen? Nachdem ich das Auto abgeholt habe, müsste ich mich ja direkt ans die Versicherungsgesellschaft wenden.

Vielen Dank für eure Antworten!