Hallo zusammen, Ich habe eine sehr wichtige frage und hoffe ihr könnt mir fachkundig zur seite stehen. Ich habe vor einiger zeit einen Darlehensvertrag mit einem freund von einem freund gemacht, dabei handelt es sich um gabe einer geldsumme für ein fahrzeug, nicht beschrieben ist, um was für ein fahrzeug es sich handelt. Da ich angst habe ab januar arbeitssuchend zu werden und da weiterhin ich sag jetzt mal das fahrzeug A einen kurbelwellenschaden hat möchte ich nun ein kleineres fahrzeug (fahrzeug B) anmelden um fahrzeug A still zu legen. Fahrzeug B ist schon vorhanden. Jetzt möchte mir aber der Darlehensgeber nicht den fahrzeugbrief von Fahrzeug A aushändigen damit ich dieses abmelden kann, obwohl ich angeboten habe er könne zur Abmeldung dabei sein um den fahrzeugbrief wieder an sich zu nehmen geht er nicht darauf ein, er besteht darauf den fahrzeugbrief von Fahrzeug B zu bekommen als Austausch obwohl fahrzeug B im wert deutlich niedriger liegt! Ich hoffe ihr habt es einigermaßen verstanden was ich meine, meine frage ist jetzt: darf er mir das vorenthalten bzw was kann ich jetzt tun?! Im fahrzeugbrief und in den fahrzeugschein teil 1 sowie im Kaufvertrag von fahrzeug A stehen mein Name, kann ich diesen mithilfe von Polizei einfordern?! Ich habe so etwas gelesen, bitte nicht sauer sein falls es quatsch ist, bitte bitte helft mir.