Ich habe meinen Eltern ein zinsloses Darlehen von insgesamt 50.000 EUR gegeben. Kann ich im Todesfall den Anspruch vor der Erbverteilung geltend machen? (Ich habe noch 4 Geschwister). Falls meine Eltern zum Pflegefall werden würden, das Vermögen nach einer gewissen Zeit für die Pflege verbraucht wäre, und wir Kinder für die Pflege dann aufkommen würden, hätte ich dann Anspruch darauf, dass meine Geschwister mir den Darlehensbetrag anteilig erstatten?